Karlsbader Mitteilungsblatt

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Bebauungsplan und Örtliche Bauvorschriften „Rathausplatz Spielberg“ in Karlsbad-Spielberg

08.11.2018 – 10.12.2018

Der Gemeinderat der Gemeinde Karlsbad hat am 24.10.2018 in öffentlicher Sitzung den Planentwurf zum Bebauungsplan und den Örtlichen Bauvorschriften „Rathausplatz Spielberg“ gebilligt und die Offenlage nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.

Der Geltungsbereich ist dem Abgrenzungsplan zu entnehmen.

Den Zielen des Vorrangs der Innenentwicklung vor der Neuerschließung von Baugebieten wird durch die Planung Rechnung getragen. Im Bereich des Rathausplatzes Spielberg können bestehende Infrastruktureinrichtungen genutzt bzw. mit vertretbarem Aufwand ergänzt werden um das neu zu schaffende Baugrundstück zu erschließen. Insgesamt ergibt sich durch die Überplanung des Grundstücks eine sinnvolle städtebauliche Ausformung des Ortsrandes Spielberg im Übergang zur freien Landschaft.

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13b i.V.m § 13a BauGB aufgestellt. Es wird keine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt.

Gemäß § 3 Absatz 2 Satz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass folgende umweltbezogene Informationen verfügbar sind:

· Artenschutzrechtliche Vorprüfung (Stand Oktober 2018):

Der Bebauungsplan mit Begründung und die Örtlichen Bauvorschriften,  einschließlich der artenschutzrechtlichen Vorprüfung,  werden vom 09.11.2018 bis einschl. 10.12.2018 im Bauamt der Gemeinde Karlsbad, Rathaus Ittersbach, Lange Straße 56, 1. Obergeschoss, Sitzungssaal öffentlich ausgelegt.  
Zudem können die Unterlagen über die Homepage der Gemeinde unter  www.karlsbad.de  „Bauen und Wirtschaft“ > „Bebauungspläne – Laufende Verfahren“ eigesehen werden.
Während dieser Frist können beim Bauamt Stellungnahmen zur Planung vorgetragen werden. Es wird gebeten, diese schriftlich oder zur Niederschrift vorzutragen und die volle Anschrift und ggf. die betroffenen Grundstücke anzugeben. Stellungnahmen werden auf jeden Fall angenommen, auch wenn sie dieser Bitte nicht entsprechen.

Es wird darauf hingewiesen, dass
a) während dieser Auslegungsfrist Stellungnahmen abgegeben werden können,
b) nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Timm, Bürgermeister