Karlsbader Mitteilungsblatt

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Neuerrichtung statt Sanierung

27.11.2018 – 23.12.2018

Kreistag trifft Grundsatzbeschluss für Hauptsitz der Kreisverwaltung in Karlsruhe

Der Kreistag hat in seiner jüngsten Sitzung am 22. November einstimmig beschlossen, den Hauptsitz der Kreisverwaltung in der Beiertheimer Allee 2 in Karlsruhe nicht zu sanieren und stattdessen die Baukörper durch Neubauten zu ersetzen, die zugleich mehr Nutzfläche als bisher bieten. Teilflächen des Grundstücks können dadurch zusätzlich für eine Wohnbebauung zur Verfügung gestellt werden. Das Gremium ermächtigte die Verwaltung, mit der Stadt Karlsruhe in Gespräche zur Vorbereitung eines städtebaulichen Wettbewerbs einzutreten. Der ursprünglich für das Badenwerk gebaute Gebäudekomplex besteht aus Hochhaus, Lang- und Zwischenbau, Kasinogebäude sowie Tiefgarage und wurde 1965 in Betrieb genommen. Er ist seit 1997 im Eigentum des Landkreises. Nach über 50 Jahren intensiver Nutzung bedürfen alle Gebäudeteile bis hin zur Fassade sowie alle technischen Einrichtungen einer umfangreichen Generalsanierung. Die Untersuchungen haben zudem ergeben, dass eine Sanierung nur dann möglich ist, wenn das Gebäude bis auf das Rohbauniveau abgetragen wird. Dies hätte auch nach Einschätzung des Landesdenkmalamtes zum Erlöschen der Denkmaleigenschaft geführt. Das Gremium favorisierte statt einer umfangreichen Sanierung, eine dreistufige Variante: In einem ersten Schritt soll der Langbau abgetragen und neben dem bestehenden Hochhaus ein neues Hochhaus mit zusätzlichen Nutzflächen und Tiefgarage gebaut werden. In einem zweiten Schritt soll dann das bestehende Hochhaus abgetragen werden. Im dritten Schritt soll zusätzlich Wohnbebauung auf dem Grundstück realisiert werden. Diese Lösung weist mehrere Vorteile auf: Sie ermöglicht zusätzliche Nutzflächen, die für den eigenen Bedarf verwendet oder an Dritte vermietet werden können, sie vermeidet teure Interimslösungen für die am Standort arbeitenden 730 Mitarbeiter während der Bauzeit, ermöglicht eine moderne und zukunftsfähige Büroinfrastruktur und mit einer Neuordnung der Baukörper können Flächen freigestellt werden, die für eine zusätzliche Wohnbebauung zur Verfügung gestellt werden kann. Eine erste grobe Kostenschätzung geht von einer Gesamtsumme von ca. 100 Millionen Euro aus. Die Kosten sind in der zehnjährigen Finanzplanung des Landkreises bereits berücksichtigt. Der Landrat kündigte in der Kreistagssitzung zudem an, dass bereits Gespräche mit der Stadt zur Durchführung eines städtebaulichen Wettbewerbs geführt wurden. Ein solcher sei auch deshalb angezeigt, weil die Stadt das in ihrem Eigentum stehende benachbarte Grundstück ebenfalls in die weiteren Überlegungen mit einbeziehen will. Der städtebauliche Wettbewerb soll im Jahr 2019 durchgeführt werden.

Bei der vom Kreistag beschlossenen Lösung bleibt die Silhouette des markanten Landratsamtsgebäudes mit dem Hochhaus erhalten.