Karlsbader Mitteilungsblatt

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Masterplan Asyl

27.11.2018 – 16.12.2018

Kreistag beschließt weiteren Rückbau von Gemeinschaftsunterkünften für Flüchtlinge -  Integration steht jetzt im Vordergrund

Der Kreistag hat in seiner Sitzung vom 22. November in der Carl-Benz-Halle in Marxzell-Pfaffenrot der Fortschreibung des Masterplans „Asyl“ zugestimmt. Damit verfolgt der Landkreis den Abbau von Unterbringungsplätzen konsequent weiter. Nur noch 334 Flüchtlinge wurden in den ersten zehn Monaten des Jahres dem Landkreis zur Unterbringung zugewiesen - in Spitzenzeiten musste die doppelte Anzahl in einem einzigen Monat untergebracht werden, dem entsprechend musste der Landkreis seine Kapazitäten damals ausrichten. Als erkennbar wurde, dass die Zahlen nicht weiter steigen sonder drastisch sinken werden, reagierte der Landkreis sofort: Geplante Vorhaben wurden gestoppt, behelfsmäßige Einrichtungen aufgelöst und Mietverträge vorzeitig aufgelöst. Angesichts der heute in Gemeinschaftsunterkünften (GU) des Landkreises lebenden 740 Flüchtlingen, den zu erwartenden Zahlen von durchschnittlich 25 Asylbewerbern pro Monat und dem Umstand, dass die Bewohner der Gemeinschaftsunterkünfte nach spätestens zwei Jahren in die Anschlussunterbringung in Verantwortung der Städte und Gemeinden gehen, werden die Kapazitäten weiter zurückgefahren. Auf diese Weise konnte die Zahl von 57 Gemeinschaftsunterkünften und 51 angemieteten Wohnungen auf aktuell 33 GU und eine Wohnung reduziert werden. Rund 944 anschlussuntergebrachte Flüchtlinge wohnen zudem in Form des sogenannten „Kombimodells“ in Räumlichkeiten des Landkreises, 175 Plätze wurden an Unternehmen und Privatpersonen für Wohnzwecke untervermietet. Der Masterplan sieht vor, die Gemeinschaftsunterkünfte bis zum Jahr 2020 auf zunächst sechs Standorte in Karlsdorf-Neuthard, Oberhausen-Rheinhausen, Pfinztal-Berghausen, Ubstadt-Weiher/Zeutern, Waghäusel und Waldbronn-Neurod zu reduzieren. Dazu wird auch über einen vorzeitigen Ausstieg aus längerfristig angemieteten Objekten verhandelt, wie das aktuell bei der ehemaligen Gemeinschaftsunterkunft „Im Stöckmädle 18“ in Karlsbad-Ittersbach der Fall ist, die im Sommer 2014 auf längere Sicht eingerichtet wurde und bis zu 180 Personen Obdach bot. Landrat Dr. Christoph Schnaudigel machte deutlich, dass die Kosten für die Unterbringung vom Land erstattet werden. Dies gelte auch für die Rückbaukosten sowie eventuelle Mietablösezahlungen. Allerdings müssten die Rückbaumassnahmen eng mit dem Regierungspräsidium abgestimmt werden. Landrat Dr. Christoph Schnaudigel machte zudem deutlich, dass die zur Anschlussunterbringung anstehenden Personen in den bei Städten, Gemeinden und dem Landkreis derzeit vorhandenen Unterkünften gut untergebracht werden können und deshalb auch kein weiterer zusätzlicher Wohnraum für Flüchtlinge vorgehalten werden müsse. Der Hauptaugenmerk liegt jetzt bei der Integration der 4.200 Flüchtlinge, die im Wege der Anschlussunterbringung in den Kreiskommunen leben. Unterstützung leisten hier spezielle Integrationsmanager auf Grundlage des „Paktes für Integration“, den das Land und die Kommunen unterzeichnet hatten und dessen Kernstück das Integrationsmanagement ist. 28 Städte und Gemeinden nahmen das Angebot des Landkreises in Anspruch, dieses Management für die Gemeinden durchzuführen, vier Gemeinden erledigen diese Aufgaben in eigener Regie. Zum Jahreswechsel 2017/18 hatten die Fachkräfte vor Ort mit ihrer Arbeit begonnen; seitdem wurden nahezu alle Geflüchteten kontaktiert und individuelle Integrationspläne erstellt. Landrat Dr. Christoph Schnaudigel berichtete, dass hier konsequent nach den Vorgaben des Landes vorgegangen wird und bereits Erfolge messbar sind: so hat sich die Zahl der Personen, die keinen oder nur einen geringen Integrationsbedarf haben, vergrößert. Dabei wird darauf geachtet, dass Doppelstrukturen vermieden werden und Synergieeffekte mit vorhandenen kommunalen Integrationsbeauftragten erzielt werden.