Landratsamt Karlsruhe
-untere Flurbereinigungsbehörde-
Öffentliche Bekanntmachung
Flurbereinigung Marxzell / Straubenhardt
Schlussfeststellung
vom 28.11.2018
Das Landratsamt Karlsruhe -untere Flurbereinigungsbehörde- erklärt das Flurbereinigungsverfahren Marxzell / Straubenhardt für abgeschlossen.
Hierzu wird festgestellt, dass
- die Ausführung nach dem Flurbereinigungsplan bewirkt ist
- den Beteiligten keine Ansprüche mehr zustehen, die im Flurbereinigungsverfahren hätten berücksichtigt werden müssen
- die Kasse der Teilnehmergemeinschaft aufgelöst ist
- die Aufgaben der Teilnehmergemeinschaft abgeschlossen sind.
Mit der Zustellung der unanfechtbar gewordenen Schlussfeststellung an die Teilnehmergemeinschaft ist das Flurbereinigungsverfahren beendet. Gleichzeitig erlischt auch die Teilnehmergemeinschaft.
Dieser Beschluss beruht auf § 149 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) in der Fassung vom 16.03.1976 (BGBl. I S. 546).
Dieser Beschluss kann auch auf der Internetseite des Landesamts für Geoinformation und Landentwicklung im o. g. Verfahren (www.lgl-bw.de/3751) eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Beschluss können die Beteiligten und der Vorstand innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Landratsamt Karlsruhe, Sitz: Karlsruhe einlegen.
(Hinweis: Anschrift der gemeinsamen Dienststelle Flurneuordnung und Landentwicklung der Landkreise Karlsruhe und Enzkreis: Ritterstraße 28 -30, 76137 Karlsruhe (Postfach 2544, 76013 Karlsruhe) oder jede andere Stelle des Landratsamts Karlsruhe).
gez. Pilz