Karlsbader Mitteilungsblatt

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Flurbereinigung Marxzell/Straubenhardt - Öffentliche Bekanntmachung über die Schlussfeststellung vom 28.11.2018

03.12.2018 – 10.12.2018

Landratsamt Karlsruhe

-untere Flurbereinigungsbehörde-

 

 

Öffentliche Bekanntmachung

 

 

Flurbereinigung Marxzell / Straubenhardt

 

 

Schlussfeststellung

vom 28.11.2018

 

 

Das Landratsamt Karlsruhe -untere Flurbereinigungsbehörde- erklärt das Flurbereinigungsverfahren Marxzell / Straubenhardt für abgeschlossen.

Hierzu wird festgestellt, dass

-    die Ausführung nach dem Flurbereinigungsplan bewirkt ist

-    den Beteiligten keine Ansprüche mehr zustehen, die im Flurbereinigungsverfahren hätten berücksichtigt werden müssen

-    die Kasse der Teilnehmergemeinschaft aufgelöst ist

-    die Aufgaben der Teilnehmergemeinschaft abgeschlossen sind.

Mit der Zustellung der unanfechtbar gewordenen Schlussfeststellung an die Teilnehmergemeinschaft ist das Flurbereinigungsverfahren beendet. Gleichzeitig erlischt auch die Teilnehmergemeinschaft.

Dieser Beschluss beruht auf § 149 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) in der Fassung vom 16.03.1976 (BGBl. I S. 546).

Dieser Beschluss kann auch auf der Internetseite des Landesamts für Geoinformation und Landentwicklung im o. g. Verfahren (www.lgl-bw.de/3751) eingesehen werden.

 

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diesen Beschluss können die Beteiligten und der Vorstand innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Landratsamt Karlsruhe, Sitz: Karlsruhe einlegen.

(Hinweis: Anschrift der gemeinsamen Dienststelle Flurneuordnung und Landentwicklung der Landkreise Karlsruhe und Enzkreis: Ritterstraße 28 -30, 76137 Karlsruhe (Postfach 2544, 76013 Karlsruhe) oder jede andere Stelle des Landratsamts Karlsruhe).

 

 

 

gez. Pilz