Der Gemeinderat der Gemeinde Karlsbad hat am 30.01.2019 in öffentlicher Sitzung beschlossen, gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften „Badwiesen“ aufzustellen.
Der Geltungsbereich umfasst die im folgenden Planausschnitt dargestellten Flächen.
Das Plangebiet wird im Osten durch die Spielberger Straße, im Süden und Westen durch die Römerstraße und im Norden durch die Alemannenstraße begrenzt.
Dieser Aufstellungsbeschluss wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekanntgemacht.
Timm, Bürgermeister