Der Gemeinderat der Gemeinde Karlsbad hat am 30.01.2019 in öffentlicher Sitzung beschlossen, gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch den Bebauungsplan „Ettlinger Straße, 1. Änderung“ aufzustellen.
Der Geltungsbereich umfasst die im folgenden Planausschnitt dargestellten Flächen.
Das Plangebiet liegt im nord-östlichen Teil der Flurstücks-Nr. 5885/10 und grenzt hier an das Gewann „Schaftrieb“, in südöstlicher Richtung erstreckt sich das o.g. Flurstück.
Dieser Aufstellungsbeschluss wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekanntgemacht.
Timm, Bürgermeister