Karlsbader Mitteilungsblatt

ARCHIV: Chorgemeinschaft "Germania" Ittersbach

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Jahreshauptversammlung 2019

12.02.2019 – 18.02.2019

Schon heute lädt die Verwaltung der Germania alle aktiven und passiven Mitglieder recht herzlich am Mittwoch, dem 13.03.2019, um 20.00 Uhr, zur Jahreshauptversammlung in den Proberaum in der Wasenhalle ein. Schriftliche Anträge zur Tagesordnung können bis zum 06.03. bei einem der Vorsitzenden abgegeben werden. Wir freuen uns auf eine rege und aktive Beteiligung an der Versammlung.

 Tagesordnung:            

1. Begrüßung

2. Feststellung der Beschlussfähigkeit und Genehmigung der Tagesordnung

3. Totengedenken

4. Ehrungen

5. Bericht des Vorstands

6. Bericht des Kassier und der Kassenprüfer

7. Aussprache

8. Entlastung der Verwaltung

9. Neuwahlen und Bestätigung des Chorsprechers

10. Satzungsänderung

11. Budgetplanung 2019

12. Ausblick und Stand der Planungen

13. Verschiedenes

 

10. Satzungsänderung bezieht sich auf folgende Punkte:

Änderung Absatz II §2

Alt: Jedes Mitglied erhält einen Mitgliedsausweis. / Neu: Jedes Mitglied erhält eine Mitgliedsnummer.

Änderung des bisherigen §18

Alt: 
1) Die Satzung tritt mit Eintragung beim Reg. Gericht Ettlingen in Kraft. Alle früheren Vereinssatzungen (Statuten) werden hiermit ungültig.

2) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Ettlingen.

Neu: Aufnahme Paragraph w/ Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) /Einfügung eines neuen Absatzes „Datenschutzbestimmungen“:

1) Der Verein speichert mit Einwilligung seiner Mitglieder deren personenbezogene Daten, verarbeitet diese auch auf elektronischem Wege und nutzt sie zur Erfüllung der Aufgaben des Vereins. Folgende Daten werden – ausschließlich – gespeichert und verarbeitet:  
Name, Vorname, Anschrift, Geburtsdatum und -ort, Kommunikationsdaten (Telefon, Telefax, Mobilfunkverbindung, Emailadresse), Abbild (Foto), Funktion im Verein, Zeitpunkt des Eintritts in den Verein, Zeitpunkt des Austritts aus dem Verein, Ehrungen 
Weitere Daten werden nicht oder nur mit ausdrücklicher, ergänzender Zustimmung des Betroffenen erhoben.  
 
2) Für das Beitragswesen wird des Weiteren die Bankverbindung des Betroffenen (IBAN, BIC) gespeichert.  
 
3) Alle personenbezogenen Daten und Bankdaten werden durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen von Kenntnis und Zugriff Dritter geschützt.  
 
4) Aus Gründen der Bestandsverwaltung und der Beitragserhebung werden die unter Ziff. 1 genannten persönlichen Daten im Umfang des Erforderlichen an den Badischen Chorverband und den Deutschen  Chorverband weitergeleitet.  
 
5) Die Meldung von Vereinsmitgliedern und personenbezogenen Daten derselben dürfen vom Verein zur Erfüllung seines Vereinszwecks an die Dachverbände weitergegeben werden, ebenso an die maßgeblichen Bankinstitute. Der Verein stellt sicher, dass die Verwendung durch das beauftragte Kreditinstitut ausschließlich zur Erfüllung der Aufgaben des Vereins erfolgt und nach Zweckerreichung, Austritt des betroffenen Mitglieds oder erfolgtem Widerspruch die Daten unverzüglich gelöscht und die Löschung dem betroffenen Mitglied bekannt gegeben wird. Im Übrigen werden die Daten verstorbener Mitglieder archiviert und vor unbefugtem Gebrauch geschützt. Soweit gesetzlich vorgeschrieben, werden die Daten von Vereinsmitgliedern bis zum Ablauf der steuerrechtlichen oder buchhaltungstechnischen Aufbewahrungsfristen dokumentensicher aufbewahrt und nach Ablauf der Frist vernichtet.  

6) Der Verein informiert seine Mitglieder und die Öffentlichkeit regelmäßig über seinen Internetauftritt und durch Presseverlautbarungen über den Schutz der personenbezogenen Daten des Vereins.
 
Aufnahme §19 mit den Inhalten des ehemaligen §18 

1) Die Satzung tritt mit Eintragung beim zuständigen Reg. Gericht in Kraft. Alle früheren Vereinssatzungen (Statuten) werden hiermit ungültig.

2) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Ettlingen.