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Deutsche Rentenversicherung

09.07.2019 – 31.08.2019

Seit 1. Juli 2019 haben sich die Freibetragsgrenzen bei Hinterbliebenenrenten geändert. Künftig darf mehr dazuverdient werden.

Neben ihrer Hinterbliebenenrente können Witwen und
Witwer sowie Bezieher von Erziehungsrenten seit 1. Juli 2019 mehr
hinzuverdienen, teilt die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg mit.
Der Freibetrag für Einkünfte wurde auf 872,52 Euro erhöht. Pro
waisenrentenberechtigtem Kind erhöht sich der Freibetrag zusätzlich um 185,08
Euro. Anzurechnende Einkünfte sind beispielsweise Arbeitsentgelt, Einkommen aus
selbständiger Tätigkeit, die eigene Rente und Sozialleistungen.

Vom Bruttoeinkommen werden gesetzlich festgelegte
Pauschalbeträge abgezogen. Daraus ergibt sich ein fiktiver Nettobetrag. Ist
dieser höher als der Freibetrag, wird die Differenz zu 40 Prozent auf die
Hinterbliebenenrente angerechnet. Die Deutsche Rentenversicherung
Baden-Württemberg weist darauf hin, dass jede Beschäftigungsaufnahme oder
Änderung in den Einkünften umgehend mitgeteilt werden muss. Auf Waisenrenten
werden seit dem 1. Juli 2015 generell keine Einkünfte mehr angerechnet.

Mehr Informationen zu dem Thema enthält auch die
kostenlose Broschüre »Hinterbliebener:
So viel können Sie hinzuverdienen«. Im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung-bw.de steht sie als PDF-Download zur Verfügung oder kann
unter der Telefonnummer 0721 825-23888 beziehungsweise per E-Mail an presse@drv-bw.de bestellt werden.

Auskünfte zu den Themen Prävention, Rehabilitation,
Altersvorsorge und Rente gibt es bei der Deutschen Rentenversicherung
Baden-Württemberg in den Regionalzentren und Außenstellen im ganzen Land, über
das kostenlose Servicetelefon unter 0800 100048024, bei den ehrenamtlich
tätigen Versichertenberaterinnen und -beratern sowie im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung-bw.de