Rathausplatz Langensteinbach gesperrt
Wegen des Kirchweih-Marktes am 22. Oktober 2019 ist der Rathausplatz im Ortsteil Langensteinbach seit Montag, 14.10.2019 für den gesamten Verkehr gesperrt. Wir bitten um Beachtung
Wochenmarkt auf den Karl-Schöpfle-Platz verlegt
Wegen des bevorstehenden Kirchweih-Marktes und des Aufbaus des Vergnügungsparks sowie des Festzeltes auf dem Rathausplatz muss der Wochenmarkt am Freitag, 18.10.2019 auf dem Karl-Schöpfle-Platz stattfinden. Wir bitten um Beachtung.
Parkverbot in der Hirten- und Speicherstraße
Ab Montag, 21.10.2019, 18.00 Uhr besteht für die Hirten- und Speicherstraße bis Haus Nr. 65 ein generelles Parkverbot um einen reibungslosen Marktablauf für den Kirchweih-Markt am Dienstag zu gewährleisten. Wir bitten um Beachtung
Sperrung der L 622 für Schwerlastverkehr am 22.10.2019
Anlässlich des in Karlsbad-Langensteinbach im Bereich der Ortsmitte stattfindenden Kirchweih-Marktes wird der Schwerlastverkehr auf der L 622 aus Richtung Ittersbach kommend, ab der K 3585 (vormals Albtalquerspange) bei der Baumschule Jansen am Dienstag, 22.10.2019, 7.00 - 22.00 Uhr voll gesperrt. Es erfolgt eine überörtliche Umleitung des Schwerlastverkehrs über die Albtalquerspange zur L 564 (Albtalstrecke). Auch der Zulieferverkehr in den Ort ist aus Richtung Ittersbach an diesem Tag nicht möglich! Um Beachtung wird gebeten.
Haltverbot in der Hauptstraße am Markttag, 22.10.2019
Wegen des am Dienstag, 22.10.2019 stattfindenden Kirchweih-Marktes werden in der Hauptstraße absolute Haltverbote eingerichtet, die entsprechend beschildert sind. Hierbei handelt es sich um das Teilstück vom Cafe 55 Hauptstraße 22 bis zur Einmündung Gotenstraße und ab der Abzweigung Keltenstraße bis zur Einmündung Ittersbacher Straße. In der Gegenrichtung besteht ein durchgehendes absolutes Haltverbot von der Einmündung Speicherstraße (gegenüber Keltenstraße) bis zur Kreuzung bei der evangelischen Kirche.
Wir bitten die Karlsbader Marktbesucher auf öffentliche Verkehrsmittel auszuweichen oder den Parkplatz beim Schwimmbad zu nutzen. Vom Schwimmbadparkplatz bis zum südlichen Marktbeginn ist ein Fußmarsch von nicht einmal fünf Minuten erforderlich.
In den Haltverbotsbereichen geparkte Fahrzeuge werden abgeschleppt, da die Freihaltung der Verbotsbereiche für die Aufrechterhaltung des Verkehrsflusses auf der Hauptstraße notwendig ist. Wir bitten um Beachtung der bestehenden Verbote.