Der Gemeinderat der Gemeinde Karlsbad hat am 11.12.2019 in öffentlicher Sitzung beschlossen, gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften „Gartenstraße I“ unter Einbeziehung von Außenbereichsflächen nach § 13 b BauGB aufzustellen.
Der Geltungsbereich umfasst die im folgenden Planausschnitt dargestellten Flächen.
(Der dargestellte Plan ist unmaßstäblich)
Das Plangebiet wird im Südosten durch die Gartenstraße, im Südwesten durch die Drehergasse, im Nordwesten durch Feldflur und im Nordosten durch die Flst.Nr. 551/1 begrenzt.
Innerhalb des Geltungsbereichs liegen die Grundstücke Flst.Nr. 542 (Gartenstraße), 65/2 (Drehergasse), 562, 562/1, 560/1, 557, 553/1.
Dieser Aufstellungsbeschluss wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekanntgemacht.
Timm, Bürgermeister