Aufhebung der Allgemeinverfügung der Gemeinde Karlsbad über das Verbot von Veranstaltungen und Schließung von Einrichtungen zur Verhinderung der Verbreitung des Coronavirus (SARS-CoV 2) vom 16.03.2020
Die von der Gemeinde Karlsbad am 16.03.2020 erlassene Allgemeinverfügung, die über die Homepage und per Aushang bekannt gegeben wurde, wird mit Wirkung vom 18.03.2020 aufgehoben.
Karlsbad, 18.03.2020
Timm, Bürgermeister
Hinweis:
Mit der Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-Cov-2 (Corona-Verordnung – CoronaVO) vom 17. März 2020 hat die Landesregierung umfassende Regelungen getroffen, weshalb die Allgemeinverfügung entbehrlich ist.