Karlsbader Mitteilungsblatt

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Allgemeinverfügung der Gemeinde Karlsbad

16.03.2020 – 20.03.2020

Aufhebung der Allgemeinverfügung der Gemeinde Karlsbad über das Verbot von Veranstaltungen und Schließung von Einrichtungen zur Verhinderung der Verbreitung des Coronavirus (SARS-CoV 2) vom 16.03.2020

 

Die von der Gemeinde Karlsbad am 16.03.2020 erlassene Allgemeinverfügung, die über die Homepage und per Aushang bekannt gegeben wurde, wird mit Wirkung vom 18.03.2020 aufgehoben.

Karlsbad, 18.03.2020

Timm, Bürgermeister

 

Hinweis:

Mit der Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-Cov-2 (Corona-Verordnung – CoronaVO) vom 17. März 2020 hat die Landesregierung umfassende Regelungen getroffen, weshalb die Allgemeinverfügung entbehrlich ist.