Kommunen in Baden-Württemberg schaffen Coronakrise nur mit
finanziellem Schutzschirm
Städte, Gemeinden und Landkreise stehen aufgrund der Corona-Pandemie und deren
Folgen vor enormen Herausforderungen. Die umgehende Umsetzung der von Bund
und Land beschlossenen Maßnahmen zur Eindämmung des Virus erfordert vor Ort
sowohl erhebliche finanzielle als auch personelle Ressourcen. Nicht vergessen
werden darf, dass die Kommunen auch in dieser Krisenzeit tagtäglich alle
wesentlichen Leistungen der Daseinsvorsorge für die Bürgerinnen und Bürger
aufrechterhalten. Völlig ungewiss sind aktuell noch die wirtschaftlichen Folgen der
Krise, die sich auf alle staatlichen Ebenen auswirken werden, auch auf die
Kommunen.
Gemeindetag, Städtetag und Landkreistag Baden-Württemberg haben deshalb Ende
vergangener Woche einen dringenden Appell an die Landesregierung und die
zuständigen Ministerien gerichtet, einen finanziellen Schutzschirm über die Kommunen
aufzuspannen. Sie kommen damit auf das Angebot des Landes zurück, das nach der
Freigabe von 100 Mio. Euro Soforthilfe für die Kommunen die Bereitschaft signalisiert
hatte, weitere Gespräche mit den Kommunalen Landesverbänden über einen solchen
Schutzschirm zu führen.
Neben den unmittelbaren Belastungen, die die Landkreise, Städte und Gemeinden
aufgrund der Pandemiebekämpfung etwa bei der Beschaffung von Schutzmaterialien
oder der Bereitstellung von Testungs- und weiteren Versorgungsstrukturen tragen
müssen, rechnen sie in naher Zukunft mit erheblichen Einnahmerückgängen. Diese
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werden vor allem in den Bereichen Gewerbesteuer, Gemeindeanteil an der
Einkommensteuer und auch in deutlich geringer ausfallenden Schlüsselzuweisungen
im Kommunalen Finanzausgleich erwartet. Darüber hinaus müssen die Kommunen
fehlende Einnahmen aufgrund der geschlossenen Einrichtungen im Sozial-, Kulturund
Gesundheitsbereich (u.a. Museen, Volkshochschulen, Bäder, Hallen) verkraften.
Deren Fixkosten bleiben jedoch erhalten.
Städte, Gemeinden und Kreise sehen sich auch mit immensen Mehraufwendungen im
Sozialbereich konfrontiert. Allein das Sozialschutzpaket des Bundes, das sie in der
Sache ausdrücklich begrüßen, schlägt bei den baden-württembergischen Land- und
Stadtkreisen mit einem dreistelligen Millionenbetrag zu Buche. Auch unabhängig
davon wird die Belastung der kommunalen Sozialhaushalte massiv zunehmen, da
hohe Fallzahlensteigerungen zu erwarten sind. Im Bereich der Krankenhäuser sind
neben hohen Mehraufwendungen auch erhebliche Ertragsausfälle zu verzeichnen.
Hinzu kommen weitere Leistungen der Daseinsvorsorge, insbesondere an soziale
Träger, etwa in der Jugend-, Alten- und Eingliederungshilfe, sowie an
Verkehrsunternehmen im Hinblick auf die notwendige Aufrechterhaltung des
Öffentlichen Nahverkehrs einschließlich der Schülerverkehre.
Die für die Aufgabenerfüllung und Handlungsfähigkeit benötigte Liquidität in den
kommunalen Haushalten, so die Sorge der Kommunalen Landesverbände, wird
kurzfristig nicht mehr gewährleistet sein. Die Haushaltspläne, die die Kommunen für
das Jahr 2020 aufgestellt haben, sind inzwischen Makulatur. Fast überall werden im
weiteren Jahresverlauf Nachtragshaushalte notwendig.
Roger Kehle, Präsident des Gemeindetags Baden-Württemberg, Peter Kurz,
Oberbürgermeister von Mannheim und Präsident des Städtetags sowie Joachim
Walter, Landrat im Kreis Tübingen und Präsident des Landkreistags, wenden sich
deshalb gemeinsam an die Landesregierung:
„Städte, Gemeinden und Landkreise stehen vor Herausforderungen, deren enorme
Dimensionen wir nur erahnen können. Um bei wegbrechenden Einnahmen und den
gleichzeitig anstehenden Ausgabenverpflichtungen handlungsfähig zu bleiben, muss
auch über die Kommunen in Baden-Württemberg ein Schutzschirm aufgespannt
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werden. Wir schlagen der Landesregierung in unserem Schreiben deshalb bereits
konkrete Maßnahmen zur finanziellen Unterstützung der Kommunen vor. Gerne
stehen wir dem Land für konstruktive Gespräche zur Verfügung, um unseren Beitrag
dazu zu leisten, dass Land und Kommunen in bewährter Weise gemeinsam die Krise
und deren Folgen gut und effektiv bewältigen.“