Karlsbader Mitteilungsblatt

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Hinweis zur Trauerfeier von Stefan Selinger

25.05.2020 – 28.05.2020

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

aufgrund der Regelungen zum Infektionsschutz wegen der Corona-Pandemie sind derzeit nach der Verordnung des Landes Baden-Württemberg Trauerfeiern auf den Friedhöfen nur mit maximal 50 Teilnehmenden zulässig – Ausnahmemöglichkeiten bestehen nicht.

Da im Rahmen dieser Personenzahl den Angehörigen und Verwandten Vorrang gebührt, bitten wir die Bürgerinnen und Bürger auf die Teilnahme an der Trauerfeier von Stefan Selinger zu verzichten.

Bitte nehmen Sie – in Anbetracht des immer noch notwendigen Infektionsschutzes zur Verhinderung bzw. Eindämmung der Ausbreitung von Corona – zu einem späteren Zeitpunkt einzeln Abschied von Stefan Selinger an seinem Grab auf dem Friedhof.

Für Ihr Verständnis und den verantwortlichen Umgang mit den Vorgaben zum Infektionsschutz herzlichen Dank!

Ihre

Familie Selinger                  Jens Timm, Bürgermeister