Karlsbader Mitteilungsblatt

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Bebauungsplan Badwiesen soll neue Baumöglichkeiten eröffnen

14.07.2020 – 29.07.2020

Sitzung des Gemeinderates am 17. Juni

In der Junisitzung segnete der Gemeinderat mit großer Mehrheit den Bebauungsplanentwurf „Badwiesen“ ab. Er beschloss, die Bürgerinnen und Bürger frühzeitig zu beteiligen und zwar in Form einer vierwöchigen Einsichtnahmemöglichkeit. Außerdem sollen die Träger öffentlicher Belange im Verfahren angehört werden. Planerin Petra Schippalies informierte ausführlich über die vorgesehenen Inhalte und Festsetzungen des Bebauungsplans. Der Bau- Planungs- und Umweltausschuss habe diesem Vorentwurf bereits zugestimmt. Zudem befürwortete der Gemeinderat bereits im Oktober 2019 die Grundzüge des neuen Bebauungsplans. Der ursprüngliche Bebauungsplan Badwiesen sei 2017 für nichtig erklärt worden. Die neue Planung habe das Ziel, die Nachverdichtung zusätzlich entlang der Spielberger Straße zu ermöglichen, Grünräume zu sichern und die gemischte Nutzungsstruktur in Form eines „Urbanen Gebietes“ entlang der Spielberger Straße fortzusetzen. Damit wären künftig auch mischgebietstypische gewerbliche Nutzungen, die das Wohnen nicht wesentlich stören und über die Versorgung des Gebiets hinausgehende Nutzungen zulässig. Es sollen ferner neue Baumöglichkeiten – allerdings ohne Bauverpflichtung – geschaffen werden. Grundsätzlich sollen in dem Gebiet zweigeschossige Baukörper zulässig sein.  Die im Erdgeschoss zur Spielberger Straße ausgerichteten Räume im urbanen Gebiet dürfen nicht zu Wohnzwecken genutzt werden. Hier sei der Lärm der vorhandenen Straße und des Freibades problematisch. Im restlichen Plangebiet solle als Nutzung „Allgemeines Wohngebiet“ festgesetzt werden. Bei den Verkehrsflächen seien die Spielberger Straße ausreichend breit und leistungsfähig, die Alemannenstraße, Römerstraße jedoch schmal ohne Gehwege. Der Fischerweg würde in seinen derzeitigen schmalen Grenzen übernommen. Dadurch ändere sich die verkehrliche Situation nicht. Dies ermögliche nur eine begrenzte  Nachverdichtung von 1 Wohneinheit pro 400 Quadratmeter Grundstücksfläche.

GR Günter Denninger (CDU) befürwortete den Entwurf nicht. Er bewertete “dicht an dicht” gestellte Häuser im vorderen Teil zur Straße hin als gestalterisch nicht förderlich  und unattraktiv. Für Dienstleistungen und Geschäfte im Erdgeschoss gebe es keinen Bedarf und es sei für die Privateigentümer nachteilig, wenn im unteren Teil keine Wohnnutzung möglich sei.

Schippalies antwortete, dass man mit Grund und Boden sparsam umgehen müsse und es gelte, die innerörtlichen Baupotenziale auszunutzen. Die geplanten Bautiefen und Baugrößen seien durchaus üblich. Eine Bebauung im vorderen Bereich schütze den hinteren Bestand auch vor Lärm. Es sei durchaus denkbar, dass kleine Unternehmen sich dort ansiedelten. In Langensteinbach sei diese Struktur entlang der Durchgangstraßen üblich. Die Nutzungsmischung müsse im urbanen Mischgebiet auch nicht gleichgewichtet sein.

Verschiedenes

Der Gemeinderat beschloss die Änderung der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen (Erschließungsbeitragssatzung) zum 01.07.2020. Bürgermeister Jens Timm teilte mit, dass die Gesetzmäßigkeit der Nachtragshaushaltssatzung bestätigt worden sei. Die Corona-Auswirkungen habe man – so Timm - bisher in der Verwaltung gut bewältigt. Allerdings seien die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sehr eingespannt und man bitte um Verständnis bei Verzögerungen. Die komplexen zu bearbeitenden Fragestellungen kosteten enorm Aufwand. 

Weitere Informationen finden Sie im Ratsinformationssystem der Gemeinde Karlsbad https://www.karlsbad.de/risng?action=overview wenn Sie die Gemeinderatssitzung 17.Juni 2020 auswählen.

Blick auf die südliche Spitze des Gebietes Bebauungsplan Badwiesen. Foto: Gemeinde Karlsbad