Karlsbader Mitteilungsblatt

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Coronapandemie bislang gut bewältigt

21.07.2020 – 28.07.2020

Zuwendungen für entstandene Kosten kommen an, müssen aber verstetigt werden

Landrat appelliert an besondere Verantwortung für Reisende

Auf der Tagesordnung der Kreistagssitzung, die am 16. Juli im Hallensportzentrum in Bretten stattfand, durfte das Thema „Corona“ nicht fehlen. Landrat Dr. Christoph Schnaudigel informierte über die massiven Auswirkungen der Pandemie auf sämtliche Bereiche des gesellschaftlichen Lebens und die damit verbundenen finanziellen Aufwendungen des Landkreises.

So hat der Kreis viele soziale Einrichtungen, Dienstleister und Verkehrsunternehmen, die ihre Leistungen nur teilweise oder gar nicht erbringen konnten, weiter finanziert und damit sichergestellt, dass keine Strukturen zerstört werden. Für den erhöhten Personaleinsatz, Schutzausrüstungen, Fieberambulanzen und Abstrichzentren, Sicherheitsdienste oder den Ausbau von Home-Office und Videokonferenzen entstanden dem Landkreis bislang Mehrkosten von 2,9 Mio EUR. Dazu kommen Gebührenausfälle in den Bereichen Baurecht, Waffenkontrolle, Kfz-Zulassung, Fahrerlaubnis und Gaststätten in Höhe von rd. 1,1 Mio. EUR. Massive Steuerausfälle sind zu erwarten, gegenüber der Steuerschätzung von Oktober 2019 wird mit Mindereinnahmen für die kommunale Ebene von über 15 Milliarden Euro gerechnet, was für den Landkreis Karlsruhe einen Einnahmeausfall von 8,2 Mio EUR bedeutet.

Auf der anderen Seite sind aber auch finanzielle Zuwendungen beim Landkreis angekommen: Aus Soforthilfeprogrammen des Landes für März bis Mai erhielt der Landkreis 1,82 Mio. EUR. Zur Entlastung von Eltern, die Schülerabonnements nicht gekündigt haben, ersetzt das Land zwei Monatsbeiträge, was für den Landkreis ca. 2,2 Mio EUR bedeutet. Zur Kompensation der gravierenden Einnahmeausfälle von Bussen und Bahnen stellt das Land 200 Mio EUR und der Bund 2,5 Mrd EUR zur Verfügung, wobei noch nicht beziffert werden kann, wieviel davon auf den Landkreis Karlsruhe entfällt; die Fahrgeldausfälle werden zwischen drei und vier Millionen Euro geschätzt. Das Land hat daneben zugesagt, die Auszahlung der Schlüsselzuweisungen nicht auf Basis der Mai-, sondern der zurückliegenden Oktobersteuerschätzung vorzunehmen, wodurch der Landkreis den für das erste Halbjahr im Haushalt eingeplanten Betrag von rd. 36,5 Mio EUR erhalten hat. Der Kreistag erwartet hier, dass diese Beträge auch dauerhaft beim Landkreis verbleiben und nicht im Jahr 2021 zurückzuerstatten und damit nur als kurzfristige kommunale Liquiditätsverstärkung eingesetzt werden können.

Für die dauerhafte Stärkung des öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD) sind fünf und für die Sonderaufgabe COVID-19 bis zu 35 zusätzliche kommunale Stellen notwendig. Ungeachtet einer Entscheidung des Landes hat der Kreistag im Vorgriff auf den Haushalt 2021 diese Stellen geschaffen. Die 35 Stellen werden mit Rückgang der Pandemie sukzessive wieder abgebaut; der Kreistag forderte das Land auf, schnellstmöglich die Voraussetzungen zu schaffen, um diese Stellen zu finanzieren.

Mit einem Einnahmeausfall von rund 5,4 Mio EUR und Minderausgaben von 762.000 EUR rechnen die Kliniken des Landkreises Karlsruhe. Trotz einer Leistung des COVID-Entlastungsgesetzes wird mit einer Deckungslücke von rd. 1,1 Mio EUR gerechnet. Nachdem das Land bei den Universitätsklinken coronabedingte Belastungen ausgeglichen hat, forderte der Kreistag das Land auf, auch die Defizite der kommunalen Krankenhausträger auszugleichen.

Eine spürbare Entlastung bringt die Erhöhung der Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft bei der Grundsicherung für Arbeitssuchende um weitere 25 auf dann 75 %, was für den Landkreis jährliche Mehreinnahmen in Höhe von ca. 8 Mio EUR bedeutet. Ein weiterer Baustein des Konjunkturpaketes ist der Ausgleich der Mindereinnahmen bei der Gewerbesteuer. Dazu gewährt der Bund für 2020 den Gemeinden gemeinsam mit den Ländern hälftig finanziert einen pauschalierten Ausgleich. Der Anteil des Bundes beträgt 5,9 Mrd. EUR. „Aus Sicht der Landkreise wird darauf zu achten sein, dass dieser Ausgleich in die Bemessungsgrundlage zur Berechnung der Kreisumlage einfließt und somit kreisumlagefähig ist“, unterstrich Landrat Dr. Christoph Schnaudigel.

Vor dem Hintergrund, dass sich Neuinfektionen in Deutschland immer mehr auf Reiserückkehrer zurückführen lassen, appellierte Landrat Dr. Christoph Schnaudigel vor der Sommerurlaubszeit an die Urlauber: „Jeder muss besondere Verantwortung für sich und andere übernehmen. Abstand, Hygiene, Mund-Nasen-Schutz, die Grundregeln des Infektionsschutzes, müssen auch auf Reisen eingehalten werden. Dazu gehört auch, sich über das richtige Verhalten und besondere Risiken zu informieren.“ Wer aus einem Risikogebiet zurückkehrt, hat sich in Quarantäne zu begeben und sich bei seinem Ordnungsamt zu melden. Nur wer einen qualifizierten Negativtest vorweisen kann, ist davon befreit. Und wer es ganz richtig machen will, sollte den Test erst machen lassen, wenn er wieder in Deutschland ist, am besten zwei oder drei Tage nach der Rückkehr, und sich so lange absondern, bis ein negatives Testergebnis vorliegt. So schützt man sich und andere nach einer Reise am besten, so der Landrat.