Karlsbader Mitteilungsblatt

ARCHIV: Karlsbad-Auerbach

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Gehwege und Wasserrinnen säubern!

15.09.2020 – 22.09.2020

Die Gehwege und die Rinnen an den Straßen müssen von den Anliegern / Grundstücksbesitzern auf der gesamten Länge des Grundstückes gesäubert und Gras und anderer Bewuchs muss beseitigt werden.

Verantwortlich hierfür ist der Grundstücksbesitzer.

Diese Pflicht gilt auch, wenn der Eigentümer bis zu 10 m hinter einem Grundstück liegt, welches der Gemeinde gehört und nicht von dieser bebaut ist.

In diesem Falle ist die Gemeinde n i c h t die erste Adresse für die Säuberung des Gehweges und der Straßenrinne.

Diese Pflicht ist durch Verordnung der Gemeinde Karlsbad festgelegt.

Eine verschmutzte Rinne sieht nicht nur schlecht aus sondern birgt die Gefahr, dass das Wasser bei starken Regenfällen nicht abfließen kann und über die Bordsteinkante in dahinter liegende Gebäude fließt.

Hans Kleiner, Ortsvorsteher