Karlsbader Mitteilungsblatt

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Weiteres Vorgehen bei Trauerfeiern und Bestattungen

26.10.2020 – 15.11.2020

Abstimmung der politischen Gemeinden Karlsbad und Waldbronn mit den Kirchengemeinden

Am 12.10.2020 fand ein weiteres Abstimmungsgespräch zwischen den politischen Gemeinden Karlsbad und Waldbronn sowie den Kirchengemeinden statt, um ein einheitliches Vorgehen in Bezug auf Trauerfeiern und Bestattungen zu erreichen. Damit einhergehend erfolgt die Öffnung der Friedhofshallen zu Trauerfeiern ab 01.11.2020, was aber aufgrund von hygienerechtlichen Vorgaben aufgrund der Corona-Pandemie mit gewissen Regularien verbunden ist.

Nachdem die Regularien festgelegt waren, wurde dann am 15.10.2020 eine Verordnung des Kultusministeriums über Veranstaltungen von Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften sowie Veranstaltungen bei Todesfällen (CoronaVO religiöse Veranstaltungen und Veranstaltungen bei Todesfällen) beschlossen, die Regelungen vorsieht, welche bei Eintreten einer Überschreitung der 7-Tage-Inzidenz von 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in Baden-Württemberg – also ab Pandemiestufe 3 - in Kraft treten. Das Land hat am Samstag, 17.10.2020 aufgrund der Überschreitung des v.g. Wertes die Pandemiestufe 3 ausgerufen und ebenfalls am Wochenende eine Änderung der CoronaVO mit verschärften Regelungen beschlossen, die seit Montag, 19.10.2020 gültig sind (auf unserer Homepage veröffentlicht).

Aufgrund dieser neuen Regelungen seitens des Landes ergaben sich zwangsweise Änderungen bei zwischen den Gemeinden und Kirchengemeinden abgesprochenen Regelungen. Auch für Trauerfeiern und Bestattungen sind nun die Daten der Teilnehmenden zu erfassen und die Höchstzahl der Teilnehmenden im Freien wird auf 100 Personen begrenzt, während sich die Höchstzahl der Teilnehmenden im Innenbereich aus der zur Verfügung stehenden Fläche und der Bestuhlung mit den vorgeschriebenen Abständen ergibt. Die vorgeschriebenen Abstände zwischen den Teilnehmenden betragen nach der CoronaVO 1,5 Meter. Diese Festlegung weicht von der Vorgabe der Landeskirche ab, welche bei Gottesdiensten einen Abstand von 2,0 Metern vorschreibt. Auch für Veranstaltungen bei Todesfällen muss nun ein zuvor erstelltes Hygienekonzept bestehen, weshalb aus den „Regelungen“ nun ein verbindliches Hygienekonzept geworden ist, welches die Details zu den Abläufen regelt.

Das Hygienekonzept für Trauerfeiern und Bestattungen gilt somit ab in Kraft treten der neuen CoronaVO – also seit Montag, 19.10.2020 für alle Trauerfeiern und Bestattungen, die noch im Freien stattfinden. Ab Sonntag, 01.11.2020 werden dann die Friedhofshallen geöffnet und das Hygienekonzept greift dann sowohl für den Innenbereich wie auch im Freien bei den Trauerfeiern und Bestattungen. Das Hygienekonzept finden Sie auf den vorderen Seiten im Mitteilungsblatt abgedruckt. Dieses wird auch an den Friedhofseingängen und an den Eingängen zu den Friedhofshallen ausgehängt und ist zwingend von den Teilnehmenden zu beachten.

Wir bitten alle Teilnehmenden dahingehend Verantwortung zu übernehmen, um sich und Andere zu schützen, also dass die Vorgaben umfassend eingehalten werden.