Der Landkreis Karlsruhe hat am 23.10.2020 aufgrund der Überschreitung der 7-Tages-Inzidenz von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner eine Allgemeinverfügung erlassen, die weitergehende Einschränkungen in gesamten Landkreis Karlsruhe mit sich bringt, und am 24.10.2020 in Kraft getreten ist.
Die Wesentlichen Inhalte:
Maskenpflicht im gesamten öffentlichen Raum, sofern der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.
Sperrzeit für Speise- und Schankwirtschaften von 23.00 bis 6.00 Uhr des Folgtages
Umfassendes Alkoholausschank- und Verkaufsverbot an Freitagen, Samstagen und vor Feiertagen von 22.00 bis 6.00 Uhr des Folgetages (also auch an Tankstellen u.ä.)
Alkoholkonsumverbot in der Öffentlichkeit von 22.00 bis 6.00 Uhr des Folgetages
Begrenzung der Teilnehmerzahl bei privaten Veranstaltungen und Ansammlungen auf höchstens 10 Personen.
Die Ausnahmen der CoronaVO für Familienangehörige bzw. die Angehörigen zweiter Haushalte gelten ausdrücklich nicht. Befristung der Regelung bis 20.11.2020 bzw. bis die 7-Tage-Inzidenz sieben Tage in Folge unter 50 liegt.