Sie erreichen uns zu den o.g. Zeiten auch telefonisch unter 07202 9304 413
Die Landtagswahl findet am 08.03.2026 statt.
In Kürze finden Sie hier alle Informationen "rund" um die Wahl:
Bitte beachten Sie, dass Sie auf externe Seiten weitergeleitet werden. Auf deren INhalt hat die Gemeinde Karlsbad keinen Einfluss.
Weitere Videos finden Sie ebenfalls auf den Seiten der LpB:
Sie können die Filme auch direkt herunterladen.
Bitte beachten Sie, dass auf diese geschützten Seiten nur Zugriff für Berechtigte mit den entsprechenden Zugangsdaten möglich ist.
Hinweis: Sie werden zum Wahlmanager unseres Dienstleisters Komm.ONE weitergeleitet. Bitte beachten Sie, dass sich je nach Browsereinstellung die Seite nicht automatisch aktualisisiert und Sie diese manuell aktualisieren müssen.
Hier finden Sie die Ergebnisse in Karlsbad zum Download als PDF-Datei
Inwischen wurde das endgültige Ergebnis der Landtagswahl nach Sitzung des Landeswahlausschusses am 27.03.2026 festgestellt. Die Pressemitteilung der Landeswahlleiterin dazu finden Sie HIER.
Informationen "Rund" um das Beantragen von Wahlscheinen / Briefwahlunterlagen
Die Fristen zur Wahlscheinbeantragung sind abgelaufen !
*) Hinweis: Sie werden auf die Seiten unseres Diensteanbieters Komm.ONE weitergeleitet. Auf der Seite öffnet sich ein Erfassungsformular zur Eingabe Ihrer Daten, welche Sie der Wahlbenachrichtigung entnehmen können. Die eingetragenen Daten müssen mit den Daten der Wahlbenachrichtigung übereinstimmen. Dann erhalten Sie eine positive Bestätigung, dass der Wahlscheinantrag bei uns angekommen ist. Sollten Sie diese nicht bekommen, so müssen Sie sich mit uns in Verbindung setzen. Sie erreichen uns unter Telefon 07202 9304-400 oder per Mail an briefwahl@karlsbad.de
Die Antragstellung per Internet ist lediglich bis Donnerstag, 05.03.2026 - 12.00 Uhr möglich, damit Ihnen die Unterlagen noch rechtzeitig überbracht werden können. Danach besteht noch bis Freitag, 06.03.2026 - 15.00 Uhr die Möglichkeit, Wahlscheine persönlich im Rathaus Langensteinbach zu beantragen und (ggfls. mit Vollmacht für Dritte) die Unterlagen direkt mit zu nehmen.