Steuern und Gebühren

 

  • Gewerbesteuer

Der aktuelle Hebesatz beträgt 345 %.

 

  • Grundsteuer

Bei der Grundsteuer handelt es sich um eine Jahressteuer. Hierfür erhalten Sie einen sogenannten Mehrjahresbescheid, dies bedeutet, dass Sie erst dann einen neuen Bescheid erhalten, wenn sich etwas an Ihrem Grundstück, dem bebauten Teil Ihres Grundstückes oder dem Hebesatz verändert. 

Nach § 9 Abs. 1 des Grundsteuergesetzes wird die Grundsteuer immer nach den Verhältnissen zu Beginn des Kalenderjahres für ein ganzes Jahr festgesetzt.

Findet unterjährig ein Eigentumswechsel statt, wird von Seiten des zuständigen Finanzamtes zum 01.01. des Folgejahres ein entsprechender Mehrjahresbescheid erstellt. Dieser ist maßgeblich für die Umschreibung. Aufgrund dessen dürfen wir uns erst für Forderungen ab dem 01.01. des Folgejahres an den neuen Eigentümer wenden.
Es steht jedem Verkäufer frei, anteilmäßig die Grundsteuer vom neuen Eigentümer zu fordern. Dies ist jedoch privatrechtlicher Natur und wird überlicherweise im Kaufvertrag geregelt.

Des Weiteren wird zwischen Grundsteuer A und Grundsteuer B unterschieden. Die Grundsteuer A für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft und Stückländereien, während die Grundsteuer B alle anderen Grundstücke umfasst.

Der aktuelle Hebesatz beträgt sowohl für Grundsteuer A, als auch für Grundsteuer B 325 % des Steuermessbetrages.

 

Hier geht es zu Hinweisen zu der Grundsteuerreform.

 

  • Hundesteuer

Anmeldung:

Um Ihren Hund anzumelden lassen Sie uns bitte ein ausgefülltes Anmeldeformular zukommen.

Sollte es sich bei Ihrem Hund um einen Mischling handeln bitten wir Sie, uns die Hunderasse von Mutter- und Vatertier mitzuteilen, damit wir den Hund ordnungsgemäß anmelden können.

Der Steuersatz beträgt im Kalenderjahr für jeden Hund 66,00 €. Hält ein Hundehalter mehrere Hunde, so erhöht sich der Steuer für jeden weiteren Hund auf 99,00 €. 

Für Kampfhunde beträgt der Steuersatz 500,00 €, für jeden weiteren Kampfhund im Haushalt beträgt der Steuersatz 750,00 €.

Gerne können Sie uns mit Ihrer Anmeldung auch schon ein ausgefülltes SEPA Lastschriftmandatsformular mitsenden. 

Abmeldung:

Um Ihren Hund abzumelden lassen sie uns bitte ein ausgefüllte Abmeldeformular zukommen. Des Weiteren benötigen wir zur ordnungsgemäßen Abmeldung die aktuelle Hundesteuermarke und eine Euthanasiebescheinigung vom Tierarzt.

Sollten Sie die Hundesteuermarke nicht mehr vorliegen haben, können Sie dies gerne im Bemerkungsfeld notieren. Hierfür müssen wir Ihnen dann leider einen Ersatz in Höhe von 5,00 € in Rechnung stellen.

 

  • Verbrauchsgebühren

Bei Verbrauchsgebühren handelt es sich um die Wasser-/ Abwassergebühren. 

Einen Wasser-/ Abwasserbescheid für das aktuelle Jahr erhalten Sie stets Anfang des nächsten Jahres, da der Zeitraum 01.01.-31.12. abgerechnet wird.

 

  • Vergnügungssteuer

Der Steuersatz für Geräte mit Gewinnmöglichkeit pro Kalendermonat beträgt 18 % der elektronisch gezählten Bruttokase. Bei Verwendung von Chips, Token und dergleichen ist der hierfür maßgebliche Geldwert zugrunde zu legen.

Der Steuersatz für Geräte ohne Gewinnmöglichkeit und aufgestellt an einem sonstigen Aufstellungsort pro Kalendermonat beträgt 60,00 €.

Weitere Details entnehmen Sie bitte unserer Vergnügungssteuersatzung.