Hinweise zur Beantragung von Wahlscheinen

Wer unter welchen Voraussetzungen einen Wahlschein erhalten kann, ist der in diesem Mitteilungsblatt im amtlichen Teil abgedruckten „Öffentlichen Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis für die Wahl zum Europäischen Parlament - Europawahl - und für die Wahl des Gemeinderats, des Ortschaftsrats und des Kreistags sowie die Erteilung von Wahlscheinen für diese Wahlen am 7. Juni 2009" ab Ziffer 5 bis Ziffer 6 beschrieben.

 

Bei der üblicherweise verwendeten Form, Wahlscheine zu beantragen, füllen Sie die Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte aus. Bitte geben Sie diese dann im Rathaus ab oder werfen Sie sie in den Rathausbriefkasten ein.  

 

Zur Europa- und Kommunalwahl können Wahlscheine neben den bereits seit längerem üblichen Formen (persönlich, schriftlich, Telegramm, Fernschreiben, Telefax) auch elektronisch beantragt werden (§ 26 EuWO und § 10 KomWO).

 

Hierzu bieten wir für  Sie zur Europa- und Kommunalwahl die Möglichkeit, Wahlscheine per Internet zu beantragen. Unter dem links auf dieser Seite platzierten Link finden Sie die „Online-Antragstellung" für die Wahlscheine. Nach dem Anklicken erhalten Sie ein Erfassungsformular für Ihre Antragsdaten mit dem Muster einer Wahlbenachrichtigungskarte.

Die Antragsfrist ist abgelaufen !

 

Die Daten auf der Ihnen vorliegenden Wahlbenachrichtigungskarte müssen Sie in das Antragsformular eintragen. Deshalb ist es zweckmäßig, die Wahlbenachrichtigungskarte bereit zu halten. Ihnen steht es offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen. Bitte beachten Sie, dass Sie über das Internet Wahlscheine, auch wenn Sie für mehrere Wahlen wahlberechtigt sind, nur gemeinsam (für alle Wahlen) beantragen können. Ansonsten bitten wir Sie, Ihren Antrag schriftlich oder auf sonstige Weise zu stellen.

 

Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis.

 

Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen von uns anschließend per Boten (bzw. Post für auswärtige Anschriften) zugestellt.

 

Bei Rückfragen zum Antragsverfahren können Sie sich gerne an das Wahlamt der Gemeinde Karlsbad wenden:

 

Bürgermeisteramt, Rathaus Langensteinbach

Hirtenstraße 14, 76307 Karlsbad

Telefon: 07202/9304-400

Telefax: 07202/9304-410

E-Mail: rathaus@karlsbad.de