ARCHIV: Karlsbad-Mutschelbach

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"Flurbereinigung"

23.11.2020 – 02.12.2020

Am 17.11.2020 traf sich der Ortschaftsrat Mutschelbach Corona-gerecht mit der Gemeinsamen Dienststelle Flurneuordnung Karlsruhe (Flurneuordnungsbehörde). Öffentliche Besprechungen im großen Rahmen sind bekanntermaßen derzeit nicht möglich. Das seit 2009 laufende Flurneuordnungsverfahren ging/geht in die nächste Phase über. Die „Anordnung und Vorstandswahl“ (2009), „Wertermittlung“ (2010 bis 2011), „Genehmigung des Wege- und Gewässerplans“ (2016), der „Ausbau“ (2017 bis 2018) und die „Vermessung und Abzugsrechnung“ (2019 bis 2020) sind insoweit abgeschlossen. Jetzt beginnt die Flurneuordnungsbehörde im Verfahren Karlsbad-Mutschelbach (A8) mit der Durchführung der Wunschtermine für die Neuzuteilung der Grundstücke (2020 bis 21). In den nächsten ca. 9 Monaten erhalten nach und nach die insgesamt 650 betroffenen Eigentümer per Post eine Einladung. Je nach Größe des Besitzes schlägt die Flurneuordnungsbehörde pandemiebedingt nur einen schriftlichen oder telefonischen Austausch vor. Jeder hat jedoch Anspruch auf einen persönlichen Wunschtermin, wann dieser Termin stattfindet ist unerheblich.

Die Behörde rät jedem, den Wunschtermin -in welcher Form auch immer- wahrzunehmen. Nur wenn die Behörde Ihren Zuteilungswunsch kennt, kann sie eine für alle/Sie zufriedenstellende neue Grundstücksstruktur im Außenbereich von Mutschelbach schaffen.
Weder der Ortschaftsrat noch die Eigentümergemeinschaft sind bei der Grundstückszuteilung beteiligt; dies erfolgt ausschließlich durch die neutrale Flurneuordnungsbehörde. Der Zeitpunkt Ihrer Einladung zum Wunschtermin hat keinen Einfluss auf die Örtlichkeit der zugeteilten Fläche.
Insgesamt ist es erfreulich, dass der zu Beginn des Verfahrens angedachte Flächenabzug für die einzelnen betroffenen Eigentümer jetzt deutlich geringer ausfällt als zunächst angedacht.
Ausblick: Für 2022 ist die „vorläufige Besitzeinweisung“ angedacht. Daran schließen sich zum Abschluss des gesamten Verfahrens („Flurbereinigung“) der „Flurbereinigungsplan“ (2024) und die formelle „Berichtigung der öffentlichen Bücher“ (2028) an. Alles in allem ein langer Weg, der im Moment bzw. in nächster Zeit in diesem spannenden (und hoffentlich entspannten) Abschnitt aktiv von den Betroffenen beschritten werden kann („Wunschtermin wahrnehmen“. Wo möchte ich mein Grundstück haben?).