Aus gegebenem Anlass weist die Gemeinde Karlsbad darauf hin, dass das Aufbringen von Blumenschalen, Gestecken und sonstigem Grabschmuck auf Wiesengräbern, Urnengemeinschaftsanlagen und bei den Urnenkammern nicht gestattet ist. Ein verbotswidrig aufgestellter Grabschmuck wird in der kommenden Woche von Gemeindemitarbeitern entfernt!
Karlsbader Mitteilungsblatt
ARCHIV: Redaktionelle Berichte
Dieser Artikel befindet sich im Archiv!
Grabschmuck
29.03.2021 – 30.04.2021