Aus gegebenem Anlass möchten wir darauf hinweisen, dass das Befahren der Friedhöfe mit Fahrzeugen, mit Ausnahmen von Kinderwagen und Rollstühlen, ohne Genehmigung der Friedhofsverwaltung nicht gestattet ist. Insbesondere in Langensteinbach werden immer wieder Privat-Pkws auf dem Friedhof gesichtet. Auch ist das Mitbringen von Tieren nicht erlaubt. Es handelt sich hierbei um Ordnungswidrigkeiten die geahndet werden können.
Karlsbader Mitteilungsblatt
ARCHIV: Umweltseite des Garten- und Umweltamtes
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Friedhöfe
17.05.2022 – 15.06.2022