Karlsbader Mitteilungsblatt

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Der Ausschuss für Umwelt und Technik hat die Kriterien für die Standortsuche einer Deponie für mineralische Abfälle beraten

28.03.2023 – 11.04.2023

Der Landkreis Karlsruhe sucht neue Deponiekapazitäten für mineralische Restabfälle wie zum Beispiel Bauschutt. Im Ausschuss für Umwelt und Technik, der am Donnerstag, 23. März, im Landratsamt Karlsruhe stattgefunden hat, wurde der Kriterienkatalog für die Standortsuche einer solchen Deponie vorberaten. Zudem beauftragte das Gremium die Verwaltung damit, ein Ingenieurbüro für die Suche eines Standortes zu bestimmen.

Der Landkreis Karlsruhe verfügt seit 2005 nur noch über eine Deponie für unbelasteten Bodenaushub. Eine Deponie für mineralische Restabfälle ist hingegen nicht vorhanden. Zur Beseitigung dieser Abfälle besteht eine Kooperation mit dem Enzkreis. Die Deponiekapazitäten des Enzkreises werden jedoch in absehbarer Zeit aufgebraucht sein. Als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger ist der Landkreis Karlsruhe dazu verpflichtet, dauerhaft zu gewährleisten, dass Abfälle aus privaten Haushalten beseitigt werden können. Der Kreistag beauftragte die Verwaltung daher, für die Suche nach potenziellen Standorten einer Deponie Kriterien zu ermitteln. Der Entwurf des Kriterienkatalogs wurde der Öffentlichkeit im November 2022 vorgestellt. Anpassungen wurden dabei nicht angeregt.  Für die weitergehende Standortsuche muss der Kriterienkatalog nun vom Kreistag ­­beschlossen werden. In diesem sind Ausschlusskriterien für nicht geeignete Standorte enthalten wie z.B. Naturschutzgebiete, Grünzäsuren oder Wasser- bzw. Waldschutzgebiete sowie einschränkende und ergänzende Kriterien.

Der Ausschuss für Umwelt und Technik empfahl dem Kreistag, den vorgelegten Kriterienkatalog zur Suche eines geeigneten Deponiestandortes zu beschließen. Die Liste der Abfälle wird so festgelegt, dass der Landkreis Karlsruhe seiner Verantwortung als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger in vollem Umfang gerecht wird. Das heißt, dass sämtliche Abfallarten, die auf einer Deponie dieser Klasse grundsätzlich zulässig sind, zukünftig auch abgelagert werden können. Dies gilt damit auch für Abfälle, die beim Rückbau kerntechnischer Anlagen anfallen.

Für die Errichtung einer Deponie ist ein Planfeststellungsverfahren durchzuführen. Teil eines solchen ist der Nachweis, dass beispielsweise der Eingriff in die Natur gerechtfertigt ist. Dazu zählen auch eine Umweltverträglichkeitsprüfung und die Information der Öffentlichkeit. Es ist davon auszugehen, dass die Planung und Umsetzung des Vorhabens mindestens zehn Jahre in Anspruch nehmen wird. Der Bedarf für die Deponie wird in dieser Zeit regelmäßig geprüft und die weiteren Planungen gegebenenfalls angepasst.