Karlsbader Mitteilungsblatt

ARCHIV: Amtliche Bekanntmachungen

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Abwasserverband "Unteres Albtal"

19.03.2024 – 01.04.2024

SATZUNG

zur Änderung der Verbandsatzung
des Zweckverbandes
„Abwasserverband Unteres Albtal“
Aufgrund der §§ 5 Abs. 1 und 21 Abs. 2 des Gesetzes über Kommunale Zusammenarbeit vom 16.09.1974 (GBl. S. 408) in der derzeit geltenden Fassung hat die Verbandsversammlung am 07.11.2023 folgende Satzung zur Änderung der Verbandssatzung beschlossen:
§ 1
1. § 3 Abs. 2 Satz 2 erhält folgende Fassung:
„Die Kosten werden von den Mitgliedsgemeinden anteilig, entsprechend den Einwohnergleichwerten, geschätzt für das Jahr 2030, wie folgt getragen:
Karlsbad, OT Spielberg 3.930 EGW = 13,64 %
Straubenhardt, OT Langenalb 1.919 EGW = 6,66 %
Marxzell 6.132 EGW = 21,29 %
Waldbronn 16.826 EGW = 58,41 %
___________________________________
28.807 EGW 100,00 %“
§ 2
Die Satzung tritt am 01.01.2024 in Kraft
Waldbronn, den 07.11.2023
gez. Stalf
Verbandsvorsitzender

 

Hinweis nach § 4 Abs. 4 GemO:

 

Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.