ARCHIV: VdK Ortsverband Karlsbad-Langensteinbach

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Vdk OV Langensteinbach

29.04.2018 – 31.08.2018

Der VdK OV beteiligt sich am Stadtradeln der Gemeinde Karlsbad vom 05.05 – 25.05.2018, wenn Sie auch mit machen wollen, melden Sie sich doch einfach an. Es wurde ein Team gemeldet mit dem Namen VdK Langensteinbach.

Hier können Sie sich anmelden: https://www.stadtradeln.de/home/

Rückblick auf den Vortrag „Schutz vor falschen Enkeln und anderen Betrügern“ dieser Vortrag war gut besucht. Die Schauspieler verstanden es den Vortrag unter Einbindung das Publikum spannend zu gestalten, so mit konnte jeder was für sich mit nach Hause nehmen. Es wäre wünschenswert mehr von solchen Veranstaltungen in der Gemeinde zu haben. Vielen Dank an die Sparkasse Karlsruhe und der Sparkassenstiftung GUTESTUN.

Aufgrund eines Feiertages fällt diesen Monat die Sprechstunde in Langensteinbach aus.

Sollten dennoch Fragen zum Thema Wohnraumberatung oder zum Vdk haben rufen Sie mich einfach an.

VdK fordert: Zuverdienstgrenzen in der Grundsicherung im Alter erhöhen

Ältere mit geringen Renten erhalten häufig Grundsicherung im Alter. Wollen oder müssen sie sich etwas dazu verdienen, dürfen sie von ihrem Verdienst viel weniger behalten als Empfänger von Arbeitslosengeld II in der gleichen Situation. Das Bundessozialgericht hat diese Praxis nun bestätigt. Der Sozialverband VdK kritisiert diese ungleiche Behandlung des Zuverdienstes und fordert rechtliche Nachbesserungen.

Rentner, die wegen einer geringen Rente Grundsicherung im Alter beziehen, dürfen vom ersten hinzuverdienten Euro an nur 30 Prozent davon behalten, höchstens jedoch die Hälfte des Regelsatzes eines Alleinstehenden. Anders als Rentner dürfen Arbeitslosengeld-II-Empfänger grundsätzlich 100 Euro monatlich hinzuverdienen, ohne Abzüge. Darüber hinaus sind bei ihnen Einkünfte zwischen 100 Euro und 1000 Euro zu 20 Prozent anrechnungsfrei. Diese ungleiche Behandlung von Zuverdiensten hat das Bundessozialgericht am 25. April 2018 in einem Urteil bestätigt (Aktenzeichen: B8 SO 24/16R).

„Es kann nicht sein, dass der Zuverdienst von Arbeitslosengeld-II-Beziehern und von Grundsicherungsbeziehern unterschiedlich geregelt ist und die Älteren benachteiligt werden“, sagt Ulrike Mascher, Präsidentin des Sozialverbands VdK Deutschland. „Da die Grundsicherung insgesamt bereits zu niedrig angesetzt ist, braucht es hier ebenfalls einen Freibetrag wie beim Arbeitslosengeld II“, fordert Ulrike Mascher. Es dürfe hier keine ungleiche Anrechnung im Vergleich zum Arbeitslosengeld-II geben.

Darüber hinaus muss der Gesetzgeber endlich aktiv werden und die Grundsicherung insgesamt dem Bedarf älterer Menschen anpassen: „Gerade Ältere haben hohe zusätzliche Kosten für Gesundheit, Barrierefreiheit und Mobilität. Deshalb bedarf es insgesamt einer Anhebung der Grundsicherung, damit ein auskömmliches Leben im Alter möglich ist“, so Mascher.

 

Vorsitzender Andreas Schütte, Email: ov-karlsbad-langensteinbach@vdk.de

Internet: http://www.vdk.de/ov-karlsbad-langensteinbach/

Tel: 07248 92 44 40, Mobil: 0176 22 56 37 57