ARCHIV: VdK Ortsverband Karlsbad-Langensteinbach

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Vdk OV Langensteinbach

16.09.2018 – 28.02.2019

Wir freuen uns auf Sie nehmen sie die Sprechstunde in Anspruch:

Die Sprechstunden finden jeden 3.Donnerstag, am 20.09.2018 im Rathaus Ittersbach im Sitzungszimmer 1.OG. statt, in der Zeit von 17:00 - 18:00 Uhr
Ein behindertengerechter Zugang zum Rathaus, Behindertenparkplätze sowie öffentliche Parkplätze sind neben dem Gebäude in ausreichender Zahl vorhanden.

Seelische und psychische Erkrankung als Ursache von Behinderung

Laut Gesetz können neben körperlichen und geistigen Beeinträchtigungen auch psychische und seelische Einschränkungen eine Behinderung darstellen. Im Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) heißt es dazu:

„Menschen mit Behinderungen sind Menschen, die körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, die sie in Wechselwirkung mit einstellungs- und umweltbedingten Barrieren an der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate hindern können. (...)“

In Deutschland leben laut Statistik mehr als zehn Millionen Menschen mit einer Behinderung, darunter rund 7,6 Millionen schwerbehinderte Menschen. Als schwerbehindert gilt, wer einen anerkannten Grad der Behinderung (GdB) von 50 oder mehr hat. Ab einem GdB von 50 kann man einen Schwerbehindertenausweiserhalten. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit einem GdB von mindestens 30 können unter Umständen schwerbehinderten Menschen gleichgestellt sein.

Wie wird eine psychische oder seelische Behinderung festgestellt?

Nicht jede psychische Erkrankung zieht eine Behinderung nach sich. Doch psychische und seelische Erkrankungen können für die Betroffenen gravierende Auswirkungen auf den Lebensalltag haben, zum Beispiel wenn es ihnen nicht mehr möglich ist, zur Arbeit zu gehen, Kontakte zu pflegen oder sich selbst zu versorgen. Motivation, Leistungs- und Kommunikationsfähigkeit und Sozialverhalten können stark eingeschränkt sein.

Zur Beurteilung der Schwere einer Behinderung wird der sogenannte Grad der Behinderung (GdB) herangezogen. Grundlage für die Feststellung des GdB ist die Versorgungs-Medizinverordnung (VersMedV). Sie listet Erkrankungen und Einschränkungen auf und gibt einen Anhaltspunkt, welcher GdB für welche Einschränkung geltend gemacht werden kann. Da bei der Beurteilung jeweils die Auswirkung einer Beeinträchtigung individuell eingeschätzt wird, sind die darin genannten GdB zunächst nur Anhaltswerte. Liegen mehrere Beeinträchtigungen vor, wird ein Gesamt-GdB ermittelt.

In der Versorgungsmedizin-Verordnung sind in Teil B unter 3. „Nervensystem und Psyche“ unter anderem Psychosen, Neurosen, Persönlichkeitsstörungen und Folgen psychischer Traumata aufgeführt, die beispielsweise Angstzustände und Phobien, Zwangsstörungen, Depressionen und soziale Anpassungsschwierigkeiten mit sich bringen können. Auch Suchtkrankheiten wie Drogen- oder Alkoholabhängigkeit und deren Auswirkungen können eine Behinderung nach sich ziehen.

Die Bewertung einer psychischen Einschränkung ist, da es sich um sehr individuelle Fälle und Leidensgeschichten handelt, nicht einfach und für die Betroffenen in der Praxis nicht immer nachvollziehbar. Die Auswirkungen und Störungen, die eine psychische Erkrankung mit sich bringt, können von Person zu Person sehr unterschiedlich sein. Für die Beurteilung des GdB werden immer die Auswirkungeneiner Beeinträchtigung auf die Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft betrachtet.

Psychische Erkrankung: Wie kann ich einen Grad der Behinderung beantragen?

Psychische oder seelische Erkrankungen können unter Umständen als Schwerbehinderung anerkannt werden. Zunächst stellt der oder die Betroffene einen Antrag auf Feststellung des Grades der Behinderung. Dies geschieht bei der Kommunalverwaltung oder beim Versorgungsamt. Zur Beurteilung der Beeinträchtigung wird in der Regel ein psychiatrisches Gutachten herangezogen. Der Sozialverband VdK berät seine Mitglieder ausführlich rund um das Thema Grad der Behinderung, hilft bei der Antragstellung und, falls nötig, auch beim Einlegen eines Widerspruchs gegen den Bescheid.

Liegt eine psychische Behinderung vor, kann es verschiedene Hilfen und Schritte zur Unterstützung geben, beispielsweise im Arbeitsleben in Form von präventiven Maßnahmen, Betrieblichem Eingliederungsmanagement (BEM), Therapie, stufenweiser Wiedereingliederung, Änderungen in der Arbeitsorganisation, Unterstützter Beschäftigung (UB) und anderes mehr. 

Vorsitzender:
Andreas Schütte
Belchenstr.39
76307 Karlsbad
Tel.: (07248) 92 44 40

Mobil: 0176 22 56 37 57

ov-karlsbad-langensteinbach@vdk.de