Donnerstag, 11. Oktober 2018, 20 Uhr im Haus Conrath
PATIENTENVERFÜGUNG – VORSORGEVOLLMACHT - BETREUUNGSVERFÜGUNG
Grundsätzliches und neueste Entwicklungen in der Rechtsprechung
Informationsabend mit Andreas von Hornung, Rechtsanwalt
Kein angenehmes, aber ein wichtiges Thema: Jeder kann im Alter oder aufgrund von unvorhersehbaren gesundheitlichen Gründen in die Situation kommen, dass er nicht mehr eigenverantwortlich handeln kann. Viele Menschen machen sich Sorgen, was in einem solchen Fall mit Ihnen geschieht. In sog. Vorsorgeverfügungen kann man auf solche Situationen Einfluss nehmen. Wer soll an meiner Stelle auf die medizinische Behandlung Einfluss nehmen oder andere Entscheidungen für mich treffen? Kann ich vorab Behandlungswünsche für den Fall meiner Entscheidungsunfähigkeit treffen?
Diese Fragen frühzeitig zu klären ist wichtig, da nur bei Vorliegen solcher Vorsorgeverfügungen nahe Angehörige oder Ehepartner Entscheidungen treffen können.
Wichtig ist es dabei, die aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zu berücksichtigen. Sie kann es notwendig machen, bereits getroffene Verfügungen zu überarbeiten, um im Bedarfsfall gravierende Missverständnisse zu vermeiden.
Der Karlsruher Rechtanwalt Andreas von Hornung wird uns an diesem Abend eingehend über dieses Thema informieren, Fragen beantworten und Informationsmaterial zur Verfügung stellen.
Im Haus Conrath Eintritt frei (über eine kleine Spende würden wir uns freuen)
www.haus-conrath.de