ARCHIV: VdK Ortsverband Karlsbad-Langensteinbach

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Vdk OV Langensteinbach

30.09.2018 – 31.12.2018

Wenn Kinder Pflege brauchen: Welche gesetzlichen Grundlagen gibt es?

Rund 80.000 Kinder und Jugendliche unter 15 Jahren sind laut Statistischem Bundesamt pflegebedürftig. Das entspricht einem Anteil von 2,8 Prozent. Auch wenn sich die gesetzlichen Grundlagen nicht von denen, die auch für Erwachsene gelten, unterscheiden, gibt es Punkte, die bei Kindern anders sind.

Wenn über Pflegebedürftigkeit gesprochen wird, stehen meist ältere Menschen im Mittelpunkt. Doch auch Kinder können pflegebedürftig werden, durch Komplikationen bei der Geburt, angeborene Behinderungen oder früh aufgetretene Krankheiten.

Doch wann braucht ein Kind mehr Pflege als im Normalfall? Eine Pflegebedürftigkeit im gesetzlichen Sinne liegt erst dann vor, wenn die tägliche Pflege deutlich mehr Zeit in Anspruch nimmt. Das kann der Fall sein, wenn regelmäßige Besuche beim Arzt oder Therapeuten notwendig sind. Berücksichtigt wird auch der Unterstützungsbedarf für Therapiemaßnahmen in häuslicher Umgebung, wenn Übungen erforderlich sind und das Kind diese nicht selbstständig durchführen kann.

Wann ist ein Kind pflegebedürftig?

Viele Eltern merken in den ersten Lebensjahren ihres Kindes gar nicht, dass die Versorgung eines Kindes mit Behinderung zeitlich und emotional über die eines gesunden Kindes hinausgeht. Die Betroffenen sind häufig – anders als Angehörige von Senioren – völlig unvorbereitet mit dieser Situation konfrontiert. Das müssen sie verarbeiten und gleichzeitig ihren Alltag umorganisieren, oft ihre Lebensplanung komplett ändern.

Kinder entwickeln Fähigkeiten und Selbstständigkeit naturgemäß schrittweise. Das heißt, dass bestimmte Fähigkeiten erst ab einem gewissen Alter zu erwarten sind. „Unselbstständig“ bedeutet bei einem Kind nicht automatisch „pflegebedürftig im Sinne des Pflegeversicherungsgesetzes“. Daher werden Kinder bei der Zuordnung zu einem Pflegegrad mit einem gleichaltrigen gesunden Kind verglichen. Ein Kind sollte ab einem gewissen Alter in allen Bereichen, die in die Berechnung des Pflegegrades eingehen, selbstständig sein. Ab dem elften Geburtstag gelten bei der Begutachtung dieselben Regeln wie bei Erwachsenen.

Pflegebedürftige Kinder: Regeln bei Kindern bis zu 18 Monaten

Eine Besonderheit besteht bei Kindern bis zu 18 Monaten. Sie werden per Gesetz einen Pflegegrad höher eingestuft, als sie aufgrund ihrer in der Begutachtung erreichten Punkte sonst erreichen würden. Damit werden häufige, für die Familie belastende Begutachtungen in den ersten Lebensmonaten vermieden.

 

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