Karlsbader Mitteilungsblatt

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ARCHIV: Amtliche Bekanntmachungen

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Informationen zu Wochenmarkt, Kunst- und Kürbisnacht, Jahrmarkt

01.10.2018 – 23.10.2018

Rathausplatz gesperrt ab Montag, 15.10.2018

Wegen der Aufbauarbeiten für den Kirchweih-Markt ist der Rathausplatz im Ortsteil Langensteinbach ab Montag, 15.10.2018 für den gesamten Verkehr gesperrt. Die Parkplätze südlich des Rathauses und die Parkplätze in der Speicherstraße stehen noch zur Verfügung.

Karl-Schöpfle-Platz gesperrt ab Freitag, 19.10.2018

Wegen des am Freitag, 19.10.2018 auf den Karl-Schöpfle-Platz verlegten Wochenmarktes ist der südliche Teil des Karl-Schöpfle-Platzes sowie die Durchfahrt vom Rathaus zur Straße „In den Schneidergärten“ am Freitag, 19.10.2018 ab 06.00 Uhr gesperrt. Im Anschluss an den Wochenmarkt erfolgt der Aufbau der Bühne für die am Samstag stattfindende Kunst- und Kürbisnacht, weshalb der genannte Bereich gesperrt bleiben muss.

Wochenmarkt am Freitag, 19.10.2018 auf den Karl-Schöpfle-Platz verlegt

Wegen der Abbauarbeiten aufgrund des Kirchweih-Marktes sowie der Kunst- und Kürbisnacht muss der Wochenmarkt am Freitag, 19.10.2018 auf dem Karl-Schöpfle-Platz stattfinden. Wir bitten um Beachtung.

Straßensperrungen wegen Kunst- und Kürbisnacht ab Samstag, 20.10.2018

Neben dem Karl-Schöpfle-Platz sind am Samstag, 20.10.2018 ab 12.00 Uhr folgende Straßen bzw. Straßenabschnitte für den Aufbau zur Kunst- und Kürbisnacht gesperrt und es besteht ein generelles Parkverbot in den genannten Bereichen, um einen reibungslosen Ablauf der Kunst- und Kürbisnacht, die um 18.00 Uhr auf dem Rathausplatz eröffnet wird, zu gewährleisten:

·        Straße „In den Schneidergärten“ zwischen Einmündung Tulpenstraße und Hauptstraße

·        Stichweg zwischen den Anwesen „In den Schneidergärten 1 und 9“

·        Friedhofstraße in Richtung Rathaus an der Einmündung Hirtenstraße

·        Kinderschulweg in Richtung Rathaus an der Einmündung Hirtenstraße

·        Speicherstraße ab der Einmündung zur Straße „In den Schneidergärten“ bis zum Rathaus mit Karl-Schöpfle-Platz

·        Hirtenstraße zwischen Rathaus und Einmündung Pforzheimer Straße mit den Zufahrten von der Hauptstraße und der Pforzheimer Straße und der Rathausplatz

Parkverbote in der Hirten- und Speicherstraße ab Montag, 22.10.2018

Ab Montag, 22.10.2018, 18.00 Uhr besteht für die Hirten- und Speicherstraße bis Haus Nr. 65 ein generelles Parkverbot um einen reibungslosen Marktablauf für den Kirchweih-Markt am Dienstag zu gewährleisten.

Sperrung der L 622 für Schwerlastverkehr am Dienstag, 23.10.2018

Anlässlich des in Karlsbad-Langensteinbach im Bereich der Ortsmitte stattfindenden Kirchweih-Marktes wird der Schwerlastverkehr auf der L 622 aus Richtung Ittersbach kommend, ab der K 3585 (vormals Albtalquerspange) bei der Baumschule Jansen am Dienstag, 23.10.2018, 7.00 - 22.00 Uhr voll gesperrt. Es erfolgt eine überörtliche Umleitung des Schwerlastverkehrs – wegen der derzeitigen Baustelle auf der Albtalquerspange - über Spielberg und Etzenrot zur L 564 (Albtalstrecke). Auch der Zulieferverkehr in den Ort ist aus Richtung Ittersbach an diesem Tag nicht möglich!

Haltverbot in der Hauptstraße am Markttag, Dienstag, 23.10.2018

Wegen des am Dienstag, 23.10.2018 stattfindenden Kirchweih-Marktes werden in der Hauptstraße absolute Haltverbote eingerichtet, die entsprechend beschildert sind. Hierbei handelt es sich um das Teilstück von der Gaststätte „Cafe 55“, Hauptstraße 22 bis zur Einmündung Gotenstraße und ab der Abzweigung Keltenstraße bis zur Einmündung Ittersbacher Straße. In der Gegenrichtung besteht ein durchgehendes absolutes Haltverbot von der Einmündung Speicherstraße (gegenüber Keltenstraße) bis zum Kreisverkehr bei der evangelischen Kirche.

Wir bitten die Karlsbader Marktbesucher auf öffentliche Verkehrsmittel auszuweichen oder den Parkplatz beim Schwimmbad zu nutzen. Vom Schwimmbadparkplatz bis zum südlichen Marktbeginn ist ein Fußmarsch von nicht einmal fünf Minuten erforderlich.

In den Haltverbotsbereichen geparkte Fahrzeuge werden abgeschleppt, da die Freihaltung der Verbotsbereiche für die Aufrechterhaltung des Verkehrsflusses auf der Hauptstraße notwendig ist.