Karlsbader Mitteilungsblatt

ARCHIV: Amtliche Bekanntmachungen

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Änderung der Hauptsatzung

13.11.2018 – 31.12.2018

Satzung zur Änderung

der Hauptsatzung der Gemeinde Karlsbad ( i.d. Fassung vom 21.05.2014) mit Wirkung zur nächsten regelmäßigen Kommunalwahl 

Auf Grund des § 4 der Gemeindeordnung (GemO) für Baden-Württemberg hat der

Gemeinderat der Gemeinde Karlsbad in seiner Sitzung am 24.10.2018 folgende Änderungssatzung zur Hauptsatzung mit Wirkung ab der nächsten regelmäßigen Wahl der Gemeinderäte im Jahr 2019 beschlossen: 

Artikel I 

§ 15 I Nr. 1 (Unechte Teilortswahl)  wird wie folgt neu gefasst: 

1. Die in § 14 Abs. 1 genannten Ortsteile bilden je einen Wohnbezirk im Sinne von § 27 Abs. 2 Satz 1 GemO. Die Sitze im Gemeinderat sind nach Maßgabe des Absatzes 2 mit Vertretern dieser Wohnbezirke zu besetzen (unechte Teilortswahl). 

Artikel II 

§ 16 (Einrichten von Ortschaften) wird wie folgt neu gefasst: 

In den räumlichen Grenzen der Ortsteile Auerbach, Ittersbach, Mutschelbach und Spielberg wird je eine Ortschaft eingerichtet. Die Ortschaften führen die für die jeweiligen Ortsteile bestimmten Namen. 

Artikel III 

§ 17 Nr. 2 (Bildung und Zusammensetzung der Ortschaftsräte) wird wie folgt neu gefasst: 

1. Die Zahl der Ortschaftsräte beträgt in den Ortschaften Karlsbad-Auerbach, Karlsbad-Ittersbach, Karlsbad-Mutschelbach, Karlsbad-Spielberg je 8 Mitglieder. 

Artikel IV 

§ 19  Nr. 1 (Die Ortsvorsteher) wird wie folgt neu gefasst: 

Der Ortsvorsteher/die Ortsvorsteherin in den Ortschaften Karlsbad-Auerbach, Karlsbad-Ittersbach, Karlsbad-Mutschelbach und Karlsbad-Spielberg sind Ehrenbeamter/in auf Zeit. 

Artikel V 

§ 20 (Örtliche Verwaltung) wird wie folgt neu gefasst 

In den Ortschaften nach § 16 wird je eine örtliche Verwaltung eingerichtet, die die Aufgabe einer Geschäftsstelle des Bürgermeisteramts wahrnimmt. Die örtlichen Verwaltungen führen die Bezeichnung:

"Bürgermeisteramt Karlsbad, Ortsverwaltung Auerbach",

"Bürgermeisteramt Karlsbad, Ortsverwaltung Ittersbach",

"Bürgermeisteramt Karlsbad, Ortsverwaltung Mutschelbach",

"Bürgermeisteramt Karlsbad, Ortsverwaltung Spielberg". 

Artikel VI 

Diese geänderte Satzung tritt am Tage nach der Veröffentlichung in Kraft. 

Karlsbad, den 24.10.2018 

Jens Timm

Bürgermeister 

Hinweis: 

Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 der GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.