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Land weist Gelder für verbundbedingte Lasten des öffentlichen Personennahverkehrs zu

27.11.2018 – 16.12.2018

Kreistag stimmt Vereinbarung für weitere zwei Jahre zu

Der Kreistag stimmte in seiner Sitzung vom 22. November Neuregelungen für die sogenannte „Verbundförderung“ des öffentlichen Personennahverkehrs zu. Dahinter stehen finanzielle Zuwendungen des Landes Baden-Württemberg an die kommunalen Aufgabenträger des ÖPNV zur Abdeckung der kooperationsbedingten Lasten, im Falle des Landkreises Karlsruhe für den Karlsruher Verkehrsverbund (KVV). Nachdem die Verbundförderverträge landesweit zum 31.12.2018 auslaufen mussten neue Regelung getroffen werden. Im Hinblick auf die Reform des Personenbeförderungsgesetzes, wonach ÖPNV-Mittel kommunalisiert und Stadt- und Landkreise ab 2021 direkt Gelder aus dem kommunalen Finanzausgleich für die Finanzierung des Linienbusverkehrs zugewiesen bekommen hatte das Land vorgeschlagen, die Verbundförderverträge ohne größere Änderungen fortzuführen. Für den Landkreis Karlsruhe bedeutet dies, dass er für 2019 und 2020 weiterhin jährlich rund 3,9 Mio EUR erhält und die neue Vereinbarung inhaltlich weitestgehend identisch mit dem aktuell gültigen Vertrag ist. Das Gremium ermächtigte den Landrat, den Verbundfördervertrag sowie die ergänzende Vereinbarung zu unterzeichnen