Karlsbader Mitteilungsblatt

ARCHIV: Chorgemeinschaft "Germania" Ittersbach

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Jahreshauptversammlung 2019

18.03.2019 – 31.03.2019

Auch dieses Jahr sind wieder zahlreiche aktive und passive Mitglieder der Chorgemeinschaft „Germania“ Ittersbach der Einladung zur Jahreshauptversammlung gefolgt.

Das Highlight der Jahreshauptversammlung war auch in diesem Jahr die Ehrung langjähriger treuer Mitglieder. Dorit Ehlich und Peter Christmann wurden für 15 Jahre aktive Beteiligung bei Sing & Swing geehrt. Alle Anwesenden dankten den beiden für ihre langjährige und stimmkräftige Unterstützung.

 

Im Rechenschaftsbericht des Vorsitzenden Peter Christmann wurde der Rückblick auf das Jahr 2018 gegeben. Highlights waren das sehr gut besuchte Weihnachtskonzert „Feliz Navidad“ in der Evangelischen Kirche in Ittersbach, sowie das gemeinsame Konzert mit dem Gospelchor Mutschelbach. Auch beim Maibaumstellen am Heimatmusem, der Musikwanderung und dem Volkstrauertag auf dem Friedhof gestaltete der Chor den musikalischen Rahmen mit. Zusätzlich wurde 2018 ein Projektchor mit über 50 Sängerinnen und Sängern ins Leben gerufen, der am 06. April 2019 zusammen mit Sing & Swing das diesjährige Konzert zum Thema Filmmusik gestalten wird.

Nach der Entlastung von Kassier und Verwaltung wurden einige Positionen des Vorstandes neu gewählt, der sich jetzt wie folgt zusammensetzt: Peter Christmann, Vorsitzender und Chorsprecher; Marion Burkhard, 2. Vorsitzende; Manfred Ertle, Schatzmeister; Angela Aschbacher-Vogelgesang, Schriftführerin; Nina Brummund, Presse & Öffentlichkeitsarbeit, sowie die Beisitzerinnen Sabine Cadus, Angela Jütten und Monika Lamb und Conny Röth.

Die Angekündigte Satzungsänderung wurde einstimmig angenommen. Folgende Änderungen wurden in die Satzung aufgenommen:

Änderung Absatz II §2

Alt: Jedes Mitglied erhält einen Mitgliedsausweis. / Neu: Jedes Mitglied erhält eine Mitgliedsnummer.

 Änderung des bisherigen §18

Alt: 
1) Die Satzung tritt mit Eintragung beim Reg. Gericht Ettlingen in Kraft. Alle früheren Vereinssatzungen (Statuten) werden hiermit ungültig.

2) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Ettlingen.

Neu: Aufnahme Paragraph w/ Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) /Einfügung eines neuen Absatzes „Datenschutzbestimmungen“:

1) Der Verein speichert mit Einwilligung seiner Mitglieder deren personenbezogene Daten, verarbeitet diese auch auf elektronischem Wege und nutzt sie zur Erfüllung der Aufgaben des Vereins. Folgende Daten werden – ausschließlich – gespeichert und verarbeitet:  
Name, Vorname, Anschrift, Geburtsdatum und -ort, Kommunikationsdaten (Telefon, Telefax, Mobilfunkverbindung, Emailadresse), Abbild (Foto), Funktion im Verein, Zeitpunkt des Eintritts in den Verein, Zeitpunkt des Austritts aus dem Verein, Ehrungen 
Weitere Daten werden nicht oder nur mit ausdrücklicher, ergänzender Zustimmung des Betroffenen erhoben.  

2) Für das Beitragswesen wird des Weiteren die Bankverbindung des Betroffenen (IBAN, BIC) gespeichert.  

3) Alle personenbezogenen Daten und Bankdaten werden durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen von Kenntnis und Zugriff Dritter geschützt.  

4) Aus Gründen der Bestandsverwaltung und der Beitragserhebung werden die unter Ziff. 1 genannten persönlichen Daten im Umfang des Erforderlichen an den Badischen Chorverband und den Deutschen  Chorverband weitergeleitet.  

5) Die Meldung von Vereinsmitgliedern und personenbezogenen Daten derselben dürfen vom Verein zur Erfüllung seines Vereinszwecks an die Dachverbände weitergegeben werden, ebenso an die maßgeblichen Bankinstitute. Der Verein stellt sicher, dass die Verwendung durch das beauftragte Kreditinstitut ausschließlich zur Erfüllung der Aufgaben des Vereins erfolgt und nach Zweckerreichung, Austritt des betroffenen Mitglieds oder erfolgtem Widerspruch die Daten unverzüglich gelöscht und die Löschung dem betroffenen Mitglied bekannt gegeben wird. Im Übrigen werden die Daten verstorbener Mitglieder archiviert und vor unbefugtem Gebrauch geschützt. Soweit gesetzlich vorgeschrieben, werden die Daten von Vereinsmitgliedern bis zum Ablauf der steuerrechtlichen oder buchhaltungstechnischen Aufbewahrungsfristen dokumentensicher aufbewahrt und nach Ablauf der Frist vernichtet.

6) Der Verein informiert seine Mitglieder und die Öffentlichkeit regelmäßig über seinen Internetauftritt und durch Presseverlautbarungen über den Schutz der personenbezogenen Daten des Vereins.

Aufnahme §19 mit den Inhalten des ehemaligen §18 

1) Die Satzung tritt mit Eintragung beim zuständigen Reg. Gericht in Kraft. Alle früheren Vereinssatzungen (Statuten) werden hiermit ungültig.

2) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Ettlingen.

In seinem Ausblick auf das Jahr 2019, wies Peter Christmann auf die Beteiligung beim Maibaumstellen und bei der Eröffnung des Straßenfestes hin. Das inzwischen schon traditionelle Weihnachtskonzert des Sing & Swing findet am 15. Dezember in der Evangelischen Kirche Langensteinbach statt.