Karlsbader Mitteilungsblatt

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ARCHIV: Amtliche Bekanntmachungen

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Abwasserverband Pfinz- und Rennachtal

21.05.2019 – 05.06.2019

Feststellung des Wirtschaftsplanes des Abwasserverbandes

Pfinz - und Rennachtal für das Wirtschaftsjahr 2019

 

I.

Aufgrund des § 20 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit i.V. mit § 3 EigBG und § 10 Abs. 3 der Verbandssatzung vom 10.01.1976 hat die Verbandsversammlung am 26.03.2019 den Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2019 wie folgt festgestellt:

 

§ 1 Erfolgsplan

 

Der Erfolgsplan wird in Einnahmen und Ausgaben auf          972.000 EUR

festgesetzt.

 

§ 2 Vermögensplan

 

Der Vermögensplan wird in Einnahmen und Ausgaben auf  706.300 EUR

festgesetzt.

 

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

 

Die Verpflichtungsermächtigungen werden auf                                    0 EUR

festgesetzt.

§ 4 Umlagen

 

Gemäß § 13 Abs. 2 bzw. § 14 Abs. 1 der Verbandssatzung betragen die Umlagen:

 

            Vermögensumlage             Betriebskostenumlage       insgesamt

                                    § 13 Abs. 2                           § 14 Abs. 1

 

Straubenhardt         0 EUR                                               636.700 EUR           636.700 EUR

 

Karlsbad                    0 EUR                                               326.300 EUR           326.300 EUR

                                   0 EUR                                               963.000 EUR           963.000 EUR

 

§ 5 Kredite

 

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen

(Kreditermächtigung) wird auf                                                                427.000 EUR

festgesetzt.

 

§ 6 Kassenkredite

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf                                     300.000 EUR

festgesetzt.

 

II.

Das Landratsamt Karlsruhe hat die Gesetzmäßigkeit des Beschlusses der Verbandsversammlung des Abwasserverbandes Pfinz- und Rennachtal, Sitz Karlsbad mit Erlass vom 13.05.2019 bestätigt. Gleichzeitig wurden gem. § 87 Abs. 2 sowie § 89 Abs. 2 GemO i.V. mit § 20 GKZ der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen im Rahmen des Wirtschaftsplans in Höhe von 427.000 EUR und die Aufnahme von Kassenkrediten im Rahmen des Wirtschaftsplans bis zum Höchstbetrag von 300.000 EUR genehmigt.

 

Der Wirtschaftsplan liegt gem. § 81 Abs. 3 GemO in der Zeit vom 27.05. bis 05.06.2019 (je einschließlich) bei der Geschäftsstelle des Abwasserverbandes im Rathaus Straubenhardt-Schwann öffentlich aus.

 

gez. Viehweg

Verbandsvorsitzender“