Feststellung des Wirtschaftsplanes des Abwasserverbandes
Pfinz - und Rennachtal für das Wirtschaftsjahr 2019
I.
Aufgrund des § 20 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit i.V. mit § 3 EigBG und § 10 Abs. 3 der Verbandssatzung vom 10.01.1976 hat die Verbandsversammlung am 26.03.2019 den Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2019 wie folgt festgestellt:
§ 1 Erfolgsplan
Der Erfolgsplan wird in Einnahmen und Ausgaben auf 972.000 EUR
festgesetzt.
§ 2 Vermögensplan
Der Vermögensplan wird in Einnahmen und Ausgaben auf 706.300 EUR
festgesetzt.
§ 3 Verpflichtungsermächtigungen
Die Verpflichtungsermächtigungen werden auf 0 EUR
festgesetzt.
§ 4 Umlagen
Gemäß § 13 Abs. 2 bzw. § 14 Abs. 1 der Verbandssatzung betragen die Umlagen:
Vermögensumlage Betriebskostenumlage insgesamt
§ 13 Abs. 2 § 14 Abs. 1
Straubenhardt 0 EUR 636.700 EUR 636.700 EUR
Karlsbad 0 EUR 326.300 EUR 326.300 EUR
0 EUR 963.000 EUR 963.000 EUR
§ 5 Kredite
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen
(Kreditermächtigung) wird auf 427.000 EUR
festgesetzt.
§ 6 Kassenkredite
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf 300.000 EUR
festgesetzt.
II.
Das Landratsamt Karlsruhe hat die Gesetzmäßigkeit des Beschlusses der Verbandsversammlung des Abwasserverbandes Pfinz- und Rennachtal, Sitz Karlsbad mit Erlass vom 13.05.2019 bestätigt. Gleichzeitig wurden gem. § 87 Abs. 2 sowie § 89 Abs. 2 GemO i.V. mit § 20 GKZ der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen im Rahmen des Wirtschaftsplans in Höhe von 427.000 EUR und die Aufnahme von Kassenkrediten im Rahmen des Wirtschaftsplans bis zum Höchstbetrag von 300.000 EUR genehmigt.
Der Wirtschaftsplan liegt gem. § 81 Abs. 3 GemO in der Zeit vom 27.05. bis 05.06.2019 (je einschließlich) bei der Geschäftsstelle des Abwasserverbandes im Rathaus Straubenhardt-Schwann öffentlich aus.
gez. Viehweg
Verbandsvorsitzender“