Karlsbader Mitteilungsblatt

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Dienstbetrieb im Zeichen von Corona

06.04.2020 – 30.04.2020

Landratsamt erweitert Kapazitäten für Verwaltungsleistungen -  Weiterhin Terminvereinbarungen nötig

Damit die Bürgerinnen und Bürger auch während der Covid-19-Pandemie und den damit verbundenen strengen Hygiene- und Sicherheitsvorschriften Dienstleistungen des Landratsamtes in Anspruch nehmen können, wurden sämtliche Verwaltungsbereiche umorganisiert. Zwar können die Türen insbesondere in den stark frequentierten Bereichen wie den Kfz-Zulassungsstellen, in der Ausländerbehörde, bei der Führerscheinstelle oder im Gaststätten- und Gewerberecht noch nicht wieder wie gewohnt für allgemeine Sprechzeiten geöffnet werden, durch die Umgestaltung von Abläufen und Diensträumen konnten jedoch die Kapazitäten deutlich gesteigert werden, so dass Termine schneller vergeben und mehr Kundenanliegen bearbeitet werden können.

Um den Kundenverkehr zu erleichtern hat die Verwaltung auf der Startseite der Homepage www.landkreis-karlsruhe.de unter der Schaltfläche "Bürgeranliegen" einen speziellen Bereich für Terminvergaben eingerichtet. Ebenso ist es möglich, sich per E-Mail, telefonisch oder per Brief direkt an die jeweils zuständigen Fachämter oder Dienststellen zu wenden.

Dass das Landratsamt frühzeitig auf die Digitalisierung gesetzt hat, zahlt sich jetzt aus: Eine ganze Reihe von Verwaltungsleistungen können in elektronischer Form abgerufen werden. Über die Schaltfläche „Onlinedienste“ bietet die Homepage schnellen Zugriff.

Auch die vom Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises betriebenen Wertstoffhöfe und Grünschnittplätze, die aus Infektionsschutzgründen kurzfristig geschlossen werden mussten öffnen ab dem Wochenende wieder freitags und samstags ihre Tore. Viele Städte und Gemeinden ziehen mit ihren Einrichtungen nach, so dass auch hier wieder ein Abgabebetrieb möglich ist. Hier gelten ebenso wie in der Verwaltung Regeln um die Vorgaben des Infektionsschutzes einzuhalten, um weder die Gesundheit der Kundinnen und Kunden noch der Bediensteten zu gefährden.

Gleichwohl appelliert die Verwaltung im Sinne des Gesundheitsschutzes darum, von aktuell nicht zwingend notwendigen Behördengängen abzusehen und bittet um Verständnis, wenn aufgrund des nur eingeschränkt möglichen Dienstbetriebes Wartezeiten auftreten.