Karlsbader Mitteilungsblatt

Rubrikenübersicht > Landkreisinformationen > Zweite Rate der Abfallgebühren für 2020 wird fällig

ARCHIV: Landkreisinformationen

Dieser Artikel befindet sich im Archiv!

Zweite Rate der Abfallgebühren für 2020 wird fällig

22.09.2020 – 11.10.2020

Kein neuer Abfallgebührenbescheid oder keine gesonderte Zahlungs-aufforderung

Der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Karlsruhe macht darauf aufmerksam, dass die zweite Rate der Hausmüllgebühren am Mittwoch, 30. September, fällig wird. Bereits im Frühjahr haben alle Abfallgebührenzahler einen Bescheid erhalten, mit dem die beiden Vorauszahlungsbeträge für die im Jahr 2020 fälligen Abfallgebühren berechnet wurden. Für die nun fällige zweite Rate wird keine extra Zahlungsaufforderung oder ein weiterer Gebührenbescheid verschickt. Wer den Termin verpasst und nicht rechtzeitig bezahlt, muss mit Mahngebühren und Säumniszuschlägen rechnen. Wer dem Landkreis für die Abfallgebühren bereits ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt hat, muss nichts weiter veranlassen, denn der Betrag wird in diesem Fall automatisch vom Bankkonto abgebucht. Das Formular für ein SEPA-Mandat findet man auf der Internetseite des Abfallwirtschaftsbetriebes unter www.awb-landkreis-karlsruhe.de im Download-Center unter Formulare. Unter der kostenlosen Servicenummer 0800 2 98 20 20 beantwortet das Serviceteam des Abfallwirtschaftsbetriebes gerne alle Fragen rund um den Gebührenbescheid.