Karlsbader Mitteilungsblatt

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Deutlich höhere Kostendeckung im Friedhofswesen als Ziel

24.11.2020 – 13.12.2020

Gemeinderat befürwortet nach kontroverser Diskussion Gebührenpaket und integrierte Gestaltungsvorschriften

In der Oktobersitzung des Gemeinderates beschloss das Gremium mehrheitlich neue Gebühren für das Friedhofswesen. Mit diesen soll eine Kostendeckung von 80 Prozent erreicht werden. Über anderslautende Anträge auf 70 Prozent Kostendeckung (ein Vorratsbeschluss 70 Prozent zwei Jahre, dann 80 Prozent ist rechtlich nicht möglich) bzw. 60 Prozent Kostendeckung konnte dann nicht mehr abgestimmt werden. Die Gestaltungsvorschriften für die Grabarten werden aus Übersichtlichkeitsgründen in die Satzung mit übernommen.

Änderungen

Sabine Reichert vom beauftragten Büro Heyder und Partner erläuterte den Räten die wichtigsten Änderungen: Als neuer Gebührentatbestand wurde das Sternenkindergrab aufgenommen. Hier können Tot- und Fehlgeburten bestattet werden. Eine Bestattungspflicht besteht nicht. Die Grabnutzungszeit beträgt 15 Jahre. Die Schaffung des Grabfeldes ist als Investition in 2021 auf dem Friedhof Langensteinbach geplant. Als größte geplante Investition ist die Trauerhalle Langensteinbach mit 1,7 Mio. € für 2021 ff. in die Kalkulation mit eingeflossen. Der Auswärtigenzuschlag auf die Grabnutzungsgebühren, Bestattungsgebühren, sowie die Trauerhalle und Aufbahrungszelle sind weggefallen, da diese Regelung nicht mehr zulässig ist. Das Ausgraben, Umbetten oder Tieferlegen wird künftig nach tatsächlichem Aufwand abgerechnet.

Neue Schwerpunkte bei Kalkulation

Die Bestattungsgebühren setzen sich aus 3 Komponenten zusammen. Dem Erwerb der Grabnutzungsrechte, die eigentlichen Bestattungsgebühren und die Trauerhalle mit gegebenenfalls Kühlzelle. Die aktuelle Kalkulation hat durch genauere Kostenermittlung neue Schwerpunkte ergeben. Die Kosten verschieben sich von den Grabnutzungsrechten zu den Bestattungsgebühren, dazu zählen beispielsweise das Öffnen und Schließen des Grabes, den Ordnungsdienst, das Nutzen der Trauerhalle und der Aufbewahrungszelle.

Diskussion

Bürgermeister Jens Timm erinnerte an die letzte Gebührenkalkulation aus dem Jahr 2013. Der Kostendeckungsgrad liege bei nur 47 Prozent, was seitens der Gemeindeprüfungsanstalt bemängelt wird, so Rechnungsamtsleiterin Petra Goldschmidt. Sie  erläuterte, dass die kalkulatorischen Zinsen von 4 auf 3 Prozent  sinken und man im Vergleich des Kostendeckungsgrades mit benachbarten Gemeinden am unteren Rand liege. Angestrebt werde ein Kostendeckungsgrad von 80 Prozent. Außerdem sollen die Gestaltungsvorschriften für die Grabarten in den Friedhöfen aus Übersichtlichkeitsgründen mit in die Satzung aufgenommen werden. Im Gemeinderat wurde zum Teil kontrovers diskutiert. GR Jürgen Herrmann (Freie Wähler) sprach von „starken, nicht gemäßigten“ Erhöhungen. Der bisherige Deckungsgrad sei zu gering, in Stufen zu erhöhen wäre besser. Tendenziell lehne man eher die vorgeschlagene große Erhöhung ab. GR Uwe Rohrer (Bündnis 90/Grüne) meinte, dass man vor sieben Jahren die Gebühren nur minimal erhöht habe. Jetzt müsse man in Anbetracht der nachvollziehbaren Kalkulation und den gestiegenen Kosten diese erhöhen. Grin Heike Christmann (Freie Wähler) sagte, dass die starke Erhöhung der Gebühren im Bereich Trauerhalle / Trauerzelle ein Streitpunkt sei. Der Standard bei den Hallen sei zum Teil auch nicht so gut. Reichert informierte, dass man bei den Hallengebühren den gebührenrechtlichen Spielraum auch mit den neuen Gebühren bewusst nicht voll ausschöpfe. GR Michael Nowotny (SPD) sprach sich für einen Kostendeckungsgrad von 60 Prozent aus und schlug vor, diesen dann schrittweise zu erhöhen. GR Günter Denninger (CDU)  sah die Höhe der kalkulatorischen Zinsen als kritisch, ebenso die Umlegung der Kosten der geplanten Halle in Langensteinbach schon in die aktuelle Kalkulation. Reichert erklärte, dass die geplanten Hallenkosten aufzunehmen sind. GR Reinhard Haas (SPD) meinte, dass Gebührenerhöhungen immer unpopulär seien. Es sei auch schwierig, über Einzelpositionen zu reden. Mehrheitlich sei man jedoch für den Vorschlag der Verwaltung. GR Roland Rädle (CDU) sagte, dass die Kalkulation transparent sei. Man produziere auch mit den eigenen Standards Kosten. Wenn man über diese rede, dann könne man zu anderen Gebühren kommen. Die vorgeschlagene Erhöhung sei zwar ein Sprung, jedoch verbleiben immer noch 20 Prozent der Kosten bei der Gemeinde. GR Björn Kornmüller (FDP) bewertete die Kalkulation als betriebswirtschaftlich in Ordnung. Wenn man im Bestattungsbereich nicht anpasse, dann habe man weniger Geld für andere wichtige Sachen. Grin Heike Günther (Bündnis 90/Grüne) sprach sich dafür aus, in Stufen zu erhöhen solle und schlug 70 Prozent als Einstieg vor. GR Günter Denninger (CDU) befürwortete dies. Bürgermeister Jens Timm betonte, dass es wenig Sinn mache, über Einzelpositionen zu diskutieren und stufenweise Erhöhungen zu Ungleichheit führe.

Der Gemeinderat beschloss mehrheitlich neue Gebühren für das Friedhofswesen. Ziel ist eine Kostendeckung von 80 Prozent. Foto: Archiv Gemeinde Karlsbad