Die Beantragung des Wahlscheines muss durch den Wahlberechtigten selbst oder
durch einen Bevollmächtigten erfolgen. Der Wahlschein darf jedoch nur an den
Wahlberechtigten selbst oder eine schriftlich dazu bevollmächtigte Person
ausgehändigt werden.
Die Wahlbenachrichtigungskarte mit den entsprechenden
Daten, die Sie zur Beantragung des Wahlscheines benötigen, wird Ihnen im Laufe
der Woche 17 (bis spätestens Sonntag, 29.04.2007) zugestellt.
Welche Möglichkeiten zum Beantragen des Wahlscheines hat der
Wahlberechtigte?
- Sie füllen den Antrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte aus
und unterschreiben diesen. Dann geben Sie diesen Antrag im Rathaus ab oder
werfen diesen in den Rathausbriefkasten ein. Der Wahlschein mit
Briefwahlunterlagen wird Ihnen ausgehändigt bzw.zugestellt.
- Sie beantragen den Wahlschein online. Dazu benötigen Sie aber die Angaben
auf der Wahlbenachrichtigungskarte, die Sie deshalb bereit halten
sollten.
>> Zum Internet-Wahlscheinantrag (Antragsfrist
abgelaufen!)
... und dann einfach den weiteren Anweisungen folgen, Angaben ergänzen
und Absenden. Bei korrekter Eingabe der Daten erhalten Sie den Hinweis, dass
der Antrag zur Bearbeitung entgegengenommen wurde. Sie erhalten den Wahlschein
mit Briefwahlunterlagen zugestellt.
Bei Rückfragen steht Ihnen das Wahlamt im Rathaus
Langensteinbach unter Tel. 07202/9304-0 gerne zur Verfügung.
Bitte beachten Sie, dass die Wahlscheine mit
Briefwahlunterlagen erst ab Freitag, 27.04.2007 ausgegeben werden können, da
vorher die amtlichen Stimmzettel nicht vorliegen.