Kaminkehrer
Seit der Novellierung des Schornsteinfeger-Handwerksgesetzes im Jahr 2008 können Verbraucher*innen für bestimmte Aufgaben einen Schornsteinfeger bzw. eine Schornsteinfegerin ihrer Wahl beauftragen. Für den hoheitlichen Bereich ist nach wie vor der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger bzw. die bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerin zuständig.
Hoheitliche Tätigkeiten
Hierzu zählen die Feuerstättenschau, Ausstellung bzw. Änderung des Feuerstättenbescheides, Führen des Kehrbuchs und Bauabnahmen nach Landesrecht. Diese Aufgaben übernehmen ausschließlich bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger*innen als staatlich beliehene Unternehmer*innen in ihren Bezirken. Für die hoheitlichen Tätigkeiten gelten weiterhin bundesweit einheitliche Gebühren, die in der Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO) festgelegt sind.
Freie Tätigkeiten
Tätigkeiten wie das Messen, Reinigen und Überprüfen nach KÜO bzw. 1. BImSchV zählen zu den privatwirtschaftlichen Dienstleistungen eines Schornsteinfegerbetriebes. Diese Aufgaben kann jeder entsprechend qualifizierte Schornsteinfegerbetrieb anbieten. Die Leistungen unterliegen keiner Gebührenordnung, sondern der Preisgestaltung im freien Wettbewerb.
Kaminkehrbezirk Auerbach, Ittersbach (inkl. Industriegebiet), Langensteinbach und Spielberg
Andreas Postweiler (als Vertretung - nur für hoheitliche Tätigkeiten)
Steinbügelstraße 15
76228 Karlsruhe
Tel: 0721 94188285
Kaminkehrbezirk Obermutschelbach
Rudi Appich
Pfinzstraße 21
76676 Graben-Neudorf
Tel: 07255 20636
Kaminkehrbezirk Mittel- und Untermutschelbach
Rene Gebauer
Ziegeleistraße 1a
76477 Elchesheim/Illingen
Tel: 07245 806835