Kaminkehrer

Seit der Novellierung des Schornsteinfeger-Handwerksgesetzes im Jahr 2008 können Verbraucher*innen für bestimmte Aufgaben einen Schornsteinfeger bzw. eine Schornsteinfegerin ihrer Wahl beauftragen. Für den hoheitlichen Bereich ist nach wie vor der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger bzw. die bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerin zuständig.

Hoheitliche Tätigkeiten

Hierzu zählen die Feuerstättenschau, Ausstellung bzw. Änderung des Feuerstättenbescheides, Führen des Kehrbuchs und Bauabnahmen nach Landesrecht. Diese Aufgaben übernehmen ausschließlich bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger*innen als staatlich beliehene Unternehmer*innen in ihren Bezirken. Für die hoheitlichen Tätigkeiten gelten weiterhin bundesweit einheitliche Gebühren, die in der Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO) festgelegt sind.

Freie Tätigkeiten

Tätigkeiten wie das Messen, Reinigen und Überprüfen nach KÜO bzw. 1. BImSchV zählen zu den privatwirtschaftlichen Dienstleistungen eines Schornsteinfegerbetriebes. Diese Aufgaben kann jeder entsprechend qualifizierte Schornsteinfegerbetrieb anbieten. Die Leistungen unterliegen keiner Gebührenordnung, sondern der Preisgestaltung im freien Wettbewerb.

 

Kaminkehrbezirk Auerbach, Ittersbach (inkl. Industriegebiet), Langensteinbach und Spielberg

Andreas Postweiler (als Vertretung - nur für hoheitliche Tätigkeiten)

Steinbügelstraße 15

76228 Karlsruhe

Tel: 0721 94188285

 

Kaminkehrbezirk Obermutschelbach

Rudi Appich

Pfinzstraße 21

76676 Graben-Neudorf

Tel: 07255 20636

 

Kaminkehrbezirk Mittel- und Untermutschelbach

Rene Gebauer

Ziegeleistraße 1a

76477 Elchesheim/Illingen

Tel: 07245 806835