In der Bekanntmachung der Gemeinde über das Recht auf Einsicht
in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen ist
beschrieben, unter welchen Voraussetzungen ein Wahlschein ausgestellt werden
kann.
Die Beantragung des Wahlscheines muss durch den
Wahlberechtigten selbst oder durch einen Bevollmächtigten erfolgen. Der
Wahlschein darf jedoch nur an den Wahlberechtigten selbst ausgehändigt werden.
Lediglich im Falle einer plötzlichen Erkrankung und der Tatsache, dass die
Unterlagen dem Empfangsberechtigten nicht mehr rechtzeitig auf anderem Weg
zugestellt werden können, dürfen diese einem Empfangsbevollmächtigten
ausgehändigt werden. Die Berechtigung zum Empfang der Unterlagen ist schriftlich
nachzuweisen.
Die Wahlbenachrichtigungskarte mit den
entsprechenden Daten, die Sie zur Beantragung des Wahlscheines benötigen, wird
Ihnen im Laufe der Woche 34 (bis spätestens Samstag, 27.08.2005)
zugestellt.
Da die Fristen zur Aufstellung der Kreis- und Landeslisten
bis 25. August 2005 andauern und die Stimmzettel erst danach gedruckt werden
können, ist mit der Ausgabe der Wahlscheine und der Briefwahlunterlagen
erst ab der ersten Septemberwoche zu rechnen. Wir bitten
deshalb von vorherigen Nachfragen abzusehen.
Welche Möglichkeiten zum Beantragen des Wahlscheines hat der
Wahlberechtigte?
- Sie füllen den Antrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte aus
und unterschreiben diesen. Dann geben Sie diesen Antrag im Rathaus ab oder
werfen diesen in den Rathausbriefkasten ein. Der Wahlschein mit
Briefwahlunterlagen wird Ihnen zugestellt.
- Sie beantragen den Wahlschein online. Dazu benötigen Sie aber die Angaben
auf der Wahlbenachrichtigungskarte, die Sie deshalb bereit halten
sollten.
>> Zum Internet-Wahlscheinantrag
(Die Frist für das Beantragen von Wahlscheinen ist
abgelaufen !!!)
und dann einfach den weiteren Anweisungen folgen, Angaben ergänzen und
Absenden. Bei korrekter Eingabe der Daten erhalten Sie den Hinweis, dass der
Antrag zur Bearbeitung entgegengenommen wurde. Sie erhalten den Wahlschein mit
Briefwahlunterlagen zugestellt.
Bei Rückfragen steht Ihnen das Wahlamt im Rathaus
Langensteinbach unter Tel. 07202/9304-0 gerne zur Verfügung.