Hinweise zur Beantragung von Wahlscheinen bzw. Briefwahlunterlagen



In der Bekanntmachung der Gemeinde über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen ist beschrieben, unter welchen Voraussetzungen ein Wahlschein ausgestellt werden kann.

Die Beantragung des Wahlscheines muss durch den Wahlberechtigten selbst oder durch einen Bevollmächtigten erfolgen. Der Wahlschein darf jedoch nur an den Wahlberechtigten selbst ausgehändigt werden. Lediglich im Falle einer plötzlichen Erkrankung und der Tatsache, dass die Unterlagen dem Empfangsberechtigten nicht mehr rechtzeitig auf anderem Weg zugestellt werden können, dürfen diese einem Empfangsbevollmächtigten ausgehändigt werden. Die Berechtigung zum Empfang der Unterlagen ist schriftlich nachzuweisen.

Die Wahlbenachrichtigungskarte mit den entsprechenden Daten, die Sie zur Beantragung des Wahlscheines benötigen, wird Ihnen im Laufe der Woche 34 (bis spätestens Samstag, 27.08.2005) zugestellt.

Da die Fristen zur Aufstellung der Kreis- und Landeslisten bis 25. August 2005 andauern und die Stimmzettel erst danach gedruckt werden können, ist mit der Ausgabe der Wahlscheine und der Briefwahlunterlagen erst ab der ersten Septemberwoche zu rechnen. Wir bitten deshalb von vorherigen Nachfragen abzusehen.

Welche Möglichkeiten zum Beantragen des Wahlscheines hat der Wahlberechtigte?

  1. Sie füllen den Antrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte aus und unterschreiben diesen. Dann geben Sie diesen Antrag im Rathaus ab oder werfen diesen in den Rathausbriefkasten ein. Der Wahlschein mit Briefwahlunterlagen wird Ihnen zugestellt.

  2. Sie beantragen den Wahlschein online. Dazu benötigen Sie aber die Angaben auf der Wahlbenachrichtigungskarte, die Sie deshalb bereit halten sollten. 

>> Zum Internet-Wahlscheinantrag
(Die Frist für das Beantragen von Wahlscheinen ist abgelaufen !!!)

und dann einfach den weiteren Anweisungen folgen, Angaben ergänzen und Absenden. Bei korrekter Eingabe der Daten erhalten Sie den Hinweis, dass der Antrag zur Bearbeitung entgegengenommen wurde. Sie erhalten den Wahlschein mit Briefwahlunterlagen zugestellt.

Bei Rückfragen steht Ihnen das Wahlamt im Rathaus Langensteinbach unter Tel. 07202/9304-0 gerne zur Verfügung.