In der Bekanntmachung der Gemeinde über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen ist beschrieben, unter welchen Voraussetzungen ein Wahlschein ausgestellt werden kann.
Die Beantragung des Wahlscheines muss durch den Wahlberechtigten selbst oder durch einen Bevollmächtigten erfolgen. Der Wahlschein darf an den Wahlberechtigten selbst oder eine bevollmächtigte Person ausgehändigt werden. Die Berechtigung zum Empfang der Unterlagen ist schriftliche nachzuweisen, hierzu genügt die entsprechende Bevollmächtigung auf der Wahlbenachrichtigung.
Die Wahlbenachrichtigung mit den entsprechenden Daten, die Sie zur Beantragung des Wahlscheines benötigen, wird Ihnen im Laufe der Woche 35 (bis spätestens Sonntag, 01. September 2013) zugestellt.
Die Ausstellung der Briefwahlunterlagen kann ab diesem Zeitpunkt erfolgen.
Welche Möglichkeiten zum Beantragen des Wahlscheines hat der Wahlberechtigte?
1. Sie füllen den Antrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aus und unterschreiben diesen. Dann geben Sie diesen Antrag im Rathaus ab oder werfen diesen in den Rathausbriefkasten ein. Der Wahlschein mit den Briefwahlunterlagen wird Ihnen zugestellt.
2. Sie beantragen den Wahlschein online. Dazu benötigen Sie aber die Angaben auf der Wahlbenachrichtigung, die Sie deshalb bereit halten sollten. Dazu gehen Sie auf die Homepage der Gemeinde Karlsbad (www.karlsbad.de). Auf der Hauptseite finden Sie unter Wahlinfos / Aktuelle Informationen zur Bundestagswahl den Link für den Internet-Wahlscheinantrag. Hier folgen Sie einfach den Anweisungen, ergänzen die Angaben und senden den Antrag ab. Bei korrekter Eingabe der Daten erhalten Sie einen Hinweis, dass der Antrag zur Bearbeitung entgegengenommen wurde. Sie erhalten den Wahlschein mit Briefwahlunterlagen zugestellt.
>> zum Internet-Wahlscheinantrag (nicht mehr möglich)
Bei Rückfragen steht Ihnen das Wahlamt im Rathaus Langensteinbach unter Tel. 07202/9304-431 gerne zur Verfügung.