In der Bekanntmachung der Gemeinde über das Recht auf Einsicht
in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen ist
beschrieben, unter welchen Voraussetzungen ein Wahlschein ausgestellt werden
kann.
Die Beantragung des Wahlscheines muss durch den
Wahlberechtigten selbst oder durch einen Bevollmächtigten erfolgen. Der
Wahlschein darf an den Wahlberechtigten selbst oder eine bevollmächtigte Person ausgehändigt werden. Die Berechtigung zum Empfang der Unterlagen ist schriftlich
nachzuweisen, hierzu genügt die entsprechende Bevollmächtigung auf der Wahlbenachrichtigungskarte.
Die Wahlbenachrichtigungskarte mit den
entsprechenden Daten, die Sie zur Beantragung des Wahlscheines benötigen, wird
Ihnen im Laufe der Woche 36 (bis spätestens Sonntag, 06.09.2009)
zugestellt.
Die Ausstellung der Briefwahlunterlagen
kann ab sofort erfolgen.
Welche Möglichkeiten zum Beantragen des Wahlscheines hat der
Wahlberechtigte?
- Sie füllen den Antrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte aus
und unterschreiben diesen. Dann geben Sie diesen Antrag im Rathaus ab oder
werfen diesen in den Rathausbriefkasten ein. Der Wahlschein mit
Briefwahlunterlagen wird Ihnen zugestellt.
- Sie beantragen den Wahlschein online. Dazu benötigen Sie aber die Angaben
auf der Wahlbenachrichtigungskarte, die Sie deshalb bereit halten
sollten.
Die Antragsfrist ist abgelaufen
und dann einfach den weiteren Anweisungen folgen, Angaben ergänzen und
Absenden. Bei korrekter Eingabe der Daten erhalten Sie den Hinweis, dass der
Antrag zur Bearbeitung entgegengenommen wurde. Sie erhalten den Wahlschein mit
Briefwahlunterlagen zugestellt.
Bei Rückfragen steht Ihnen das Wahlamt im Rathaus
Langensteinbach unter Tel. 07202/9304-400 gerne zur Verfügung.