Sitzung des Gemeinderates am 14. Dezember
Neben der Verabschiedung des Doppelhaushaltes 2023 / 2024 stellte der Gemeinderat einstimmig den Jahresabschluss 2021 fest. Dieser schloss deutlich besser als erwartet ab. Bürgermeister Jens Timm hielt den Jahresabschluss als freudiges Ereignis gegenüber den schwierigen Zeiten mit allen Herausforderungen hervor. Insbesondere zeigt sich, dass gut gewirtschaftet wurde und die angegangenen zahlreichen Maßnahmen trotzdem zu einem sehr guten Jahresabschluss geführt haben. Auch wenn nicht alle Maßnahmen zahlungswirksam geworden sind, zeigt sich das Karlsbad finanziell gut aufgestellt ist. Der stellvertretende Rechnunsamtsleiter Simon Müller erläuterte das Zahlenwerk.
Auszüge aus der Vorlageninformation:
Trotz Pandemie und der damit einhergehenden Beschränkungen fiel der Jahresabschluss 2021 bei der Gemeinde Karlsbad deutlich besser aus als in den Planungen erwartet. Insgesamt gesehen stand das gesellschaftliche Leben im Jahr 2021 natürlich noch deutlich unter dem Eindruck der Corona Pandemie.
Ein wichtiges Standbein der Kommunalfinanzen, nämlich die Gewerbesteuer schien ebenfalls deutlich in Gefahr. Im Jahr 2021 hat sich das Gewerbesteueraufkommen der Kommunen in Baden-Württemberg jedoch nicht nur stabilisiert, sondern liegt mit 7,6 Mrd. € netto sogar deutlich über dem Vor-Corona-Niveau des Jahres 2019 (6,5 Mrd. €). Gegenüber 2020 bedeutet dies netto sogar einen Zuwachs von 16,9 % oder 1,8 Mrd. €.
1. Gesamtentwicklung ordentliche Erträge 2021
Die ordentlichen Erträge der Ergebnisrechnung 2021 sind in der Summe gegenüber den Haushaltsansätzen von 39.976.172,00 € um 17.595.414,92 € angestiegen. Insgesamt konnten im Jahr 2021 Erträge von 57.571.586,92 € verbucht werden. Die Jahre 2020 und 2021 standen deutlich unter dem Eindruck der Corona Pandemie, wobei sich dies bei der Gemeinde Karlsbad bisher nicht auf die Entwicklung der Gewerbesteuer ausgewirkt hat.
Bei der Ertragsgruppe Steuern und ähnlichen Abgaben ergaben sich im Jahr 2021 Mehrerträge von 9.013.743,89 €. Der größte Mehrertrag ergab sich bei der Gewerbesteuer mit einem Plus von 8.357.048,50 € gegenüber dem Ansatz von 4.500.000,00 €. Insgesamt belaufen sich die Erträge aus der Gewerbesteuer auf 12.857.048,50 €.
Es ist jedoch zu beachten, dass insgesamt ein Betrag in Höhe von 5.400.594,88 € veranlagt wurde, für den vom Finanzamt eine Aussetzung der Vollziehung (AdV) gewährt wurde. Diese Erträge sind jedoch “lediglich“ ertragswirksam und nicht durch Einzahlungen in der Finanzrechnung gestützt. Auf der Aufwandseite wird dieser Betrag bei den “Abschreibungen auf Forderungen“ ausgewiesen. Dies stellt natürlich ebenfalls keine zahlungswirksame Auszahlung in der Finanzrechnung dar. Die Ertrags- und die Aufwandseite in der Ergebnisrechnung wurden somit lediglich um den gleichen Betrag erhöht.

Grafik: Entwicklung der bereinigten Gewerbersteuer von 2011 bis 2021
Auch der Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer schloss mit Erträgen von 1.499.166,73 € um 30.833,27 € besser ab gegenüber dem Ansatz von 1.530.000,00 €.
Beim Gemeindeanteil an der Einkommensteuer ergaben sich Mehrerträge von 735.022,57 € gegenüber dem Ansatz von 10.200.000,00 €. Insgesamt flossen Erträge in Höhe von 10.935.022,57 € im Jahr 2021 zu.
Bei der Vergnügungssteuer beträgt der Minderertrag 88.332,96 € gegenüber dem Ansatz 2021 und 62.636,55 € weniger im Vergleich mit dem Vorjahr. Dies ist wohl größten Teil ebenfalls auf die Schließung der Spiellokal aufgrund der Corona-Pandemie zurück zu führen.
Bei der Grundsteuer A und B konnten insgesamt Mehrerträge von 28.197,71 € verbucht werden. Das Grundsteuer A Aufkommen betrug 31.496,55 € und das Grundsteuer B Aufkommen 2.176.701,16 €.
Insgesamt wurden im Bereich Steuern und Abgaben Erträge von absolut 28.390.895,89 € erzielt. In der Planung für das Jahr 2021 war man noch von Erträgen von 19.390.000,00 € ausgegangen.
Bei den Erträgen aus Zuweisungen und Zuwendungen konnten u. a. über den Planansatz 2021 von insgesamt 11.800.880,00 € hinaus höhere Erträge bei den Zuweisungen für laufende Zwecke vom Land (FAG-Umlage) in Höhe von +354.777,31 €, bei den Zuweisungen für laufende Zwecke von Gemeinden und Gemeindeverbänden von +18.642,48 € erzielt werden. Mehrerträge ergaben sich ebenfalls bei den Schlüsselzuweisungen nach mangelnder Steuerkraft (+ 785.361,80 €) sowie bei den Schlüsselzuweisungen für die Investitionspauschale (+ 290.456,60 €). Somit ergab sich bei der Ertragsentwicklung in diesem Bereich insgesamt ein Plus von 1.384.625,85 € gegenüber dem Haushaltsansatz 2021 (11.800.880,00 €). Insgesamt wurden in diesem Bereich Erträge von 13.185.505,85 € erzielt.
Seit dem Jahr 2016 werden die aufgelöste Investitionszuwendungen und –beiträge separat ausgewiesen. Im Ansatz war man hier für 2021 von Erträgen in Höhe von 933.904,00 € ausgegangen. Letztlich schloss das Jahr 2021 mit einem Mehrertrag (+102.646,73 €) ab. Insgesamt ergaben sich Erträge von 1.036.550,73 €. Diese Erträge stellen keine zahlungswirksamen Vorgänge in der Finanzrechnung dar.
Bei den Öffentlich-rechtlichen Entgelten war man im Ansatz 2021 von Erträgen in Höhe von 5.520.800,00 € ausgegangen. Letztlich landete man hier bei einem Gesamtertrag von 5.512.538,85 € somit ziemlich exakt auf dem geplanten Ansatz. Gebührenüberschussrückstellungen welche diese Position ertragsmäßig verringern wurden im Jahr 2021 keine gebildet, da man mit einer Unterdeckung im Bereich Abwasser abschloss. Demgegenüber hat man Gebührenüberschussrückstellungen aus Vorjahren in Höhe von 181.262,19 € aufgelöst bzw. ausgeglichen. Diese erhöhen die Position der Verbrauchsgebühren somit ertragsmäßig. Bei den Verbrauchsgebühren (Wasser-/Abwasser) lag man somit (ohne den Ausgleich der Gebührenüberschussrückstellungen) um 127.253,77 € über dem prognostizierten Ansatz von 3.830.000,00 €.
Bei den Privatrechtlichen Entgelten und Erstattungen ergaben sich insgesamt Mindererträge von 79.690,66 €. Der größte Minderertrag ergab sich bei den sonstigen privatrechtlichen Leistungsentgelten (-138.772,14 €). Dies ist im Wesentlichen auf die deutlichen Mindererträge bei der Volkshochschule aufgrund der Corona-Pandemie zurückzuführen. Im Jahr 2021 konnten so gut wie keine Präsenzkurs durchgeführt werden.
Bei den Erträgen aus Verkauf ergibt sich ein Plus von 24.265,36 €. Dieser resultiert im Wesentlichen aus den Mehrerträgen beim Forst aufgrund der im Gegensatz zum Jahr 2020 wieder angestiegenen Preise auf dem Holzmarkt. Insgesamt konnte man bei den Privatrechtlichen Entgelten und Erstattungen Erträge von 569.279,34 € im Jahr 2021 verbuchen.
Bei den Kostenerstattungen und Kostenumlagen ergaben sich gegenüber dem Ansatz 2021 (268.420,00 €) Mehrerträge von 398.617,45 €. Insgesamt schloss man das Jahr 2021 mit Erträgen in Höhe von 667.037,45 € ab. Bei den Erstattungen für die Förderung von Schülern konnte man ein Plus von 81.647,93 € verzeichnen.
Bei den Ersätzen aus Versicherungen konnten 70.271,97 € an Mehrertrag verbucht werden. Im Wesentlichen handelt es sich hierbei um die Versicherungsleistung im Jahr 2021 für Wasserschäden aufgrund des Starkregenereignisses im Juni und Juli 2021
Bei den Finanzerträgen hatte man für das Jahr 2021 aufgrund der schlechten Zinslage an den Finanzmärkten keinen Ansatz bei den Erträgen aus Zinsen veranschlagt. Aus Fest- und Tagesgeldanlagen konnten hier noch Zinserträge von 211,67 € generiert werden.
Durch die Beteiligung an der Kommunalen Beteiligungsgesellschaft Netze BW GmbH & Co. KG (Projekt EnBW vernetzt) erhielt die Gemeinde im Jahr 2021 eine Verzinsung von 138.621,80 €. Ferner wurde ein Antrag auf Ermäßigung der Kapitalertragssteuer inkl. Solidaritätszuschlag gemäß §44a Abs. 8 EstG beim zuständigen Finanzamt gestellt, welche bis zum 31.12.2023 gewährt wurde. Somit beträgt der Steuerabzug bei Kapitalerträgen nur noch drei Fünftel. Die Gemeinde erwartet daher noch im Laufe des Jahres 2022 eine weitere Erstattung vom Finanzamt in Höhe von 20.025 €.
Bei den aktivierten Eigenleistungen ergab sich ein Ertrag in Höhe von 9.169,71 € aus der Durchführung der Maßnahmen Anlage der Außenanlagen Kindergarten Mutschelbach durch den Technischen Dienst.
Bei den Sonstigen ordentlichen Erträgen konnte ein Plus von 6.688.766,45 € gegenüber dem Ansatz (1.270.198,00 €) erzielt werden. Die Mehrerträge sind zum Großteil auf die Wiedervorlage der im Jahr 2016 vom Finanzamt gewährte Aussetzung der Vollziehung (AdV) eines großen Gewerbesteuerzahlers zurückzuführen, welche zum Ende des Jahres 2021 (zuletzt 2018) aufgehoben wurde und somit unter den sonstigen ordentlichen Erträgen im Bereich der Erträge aus der Auflösung oder Herabsetzung von Wertberichtigungen auf Forderungen ausgewiesen wird.
Insgesamt ergab sich somit ein Betrag von 5.988.366,68 €. Diese Erträge sind jedoch “lediglich“ ertragswirksam und nicht durch Einzahlungen in der Finanzrechnung gestützt. Auf die Nachforderung der Gewerbesteuer aus dem Jahr 2012 wurde ein Teilbetrag (69.225,00 €) beglichen.
Neu eingebucht wurden für die Gewerbesteuer 2011, 2012, 2014 ein Betrag von insgesamt 5.400.594,88 € (Hauptforderung) sowie Verzugszinsen (Nebenforderungen) von 854.968,00 € von den 178.913 € beglichen wurden. Auch auf diese Beträge erfolgte eine Aussetzung der Vollziehung vom Finanzamt.
2. Gesamtentwicklung ordentliche Aufwendungen 2021
An Ordentliche Aufwendungen sind im Jahr 2021 insgesamt 54.818.278,04 € angefallen. Dies bedeutet gegenüber den HH-Ansätzen des Jahres 2021 (45.383.840,14 €) ein Mehraufwand von 9.434.437,90 €.
Die Personalaufwendungen haben zusammen mit den Versorgungaufwendungen mit einem Betrag von insgesamt 7.354.030,62 € (VJ: 7.313.401,93 €) abgeschlossen. Dies sind 160.064,38 € weniger als ursprünglich für das Jahr 2021 geplant (7.514.095,00 €) waren.
Bei den Sach- und Dienstleistungen sind insgesamt Aufwendungen von 7.048.380,56 € angefallen. Dies sind 958.180,44 € weniger als ursprünglich für das Jahr 2021 geplant waren (8.006.561,00 €). Dies resultiert zum Großteil aus Minderaufwendungen im Bereich Mieten und Pachten und Leasing (-194.505,27 €). Hier waren allein Pachtzahlungen für die Breitbandverkabelung in Höhe von 150.000,00 € veranschlagt, wovon lediglich 91.881,20 € abgeflossen sind.
Bei den Aufwendungen für die Bewirtschaftung der Grundstücke und baulichen Anlagen ergaben sich insgesamt Einsparungen von 297.893,62 €. Minderaufwendungen ergaben sich in diesem Bereich bei den Aufwendungen für Energie (- 164.692,56 €). Für die Gebäudereinigung wurde u.a. durch die teilweise Schließung der Hallen aufgrund der Corona Pandemie 96.171,63 € weniger aufgewendet.
Der Aufwand für den Unterhalt des unbeweglichen Vermögens viel um 98.954,63 € niedriger aus als geplant. Bei der Unterhaltung des beweglichen Vermögens liegt man 154.519,76 € unter dem geplanten Ansatz.
Die Abschreibungen belaufen sich im Jahr 2021 auf 16.932.495,23 €, dies sind 12.573.479,23 € mehr als geplant waren (4.359.016,00 €).
Die Abschreibungen auf Forderungen (Niederschlagungen) betragen im Jahr 2021 12.662.318,11 €. Ohne diese Niederschlagung lägen die Abschreibungen bei 4.630.824,82 €. Im Jahr 2021 besteht weiterhin die Aussetzung der Vollziehung eines großen Gewerbesteuerzahlers. Die Aussetzung der Vollziehung wird buchhalterisch wie eine befristete Niederschlagung behandelt.
Aus den Gewerbesteuerveranlagungen 2005-2010 wurde ein Betrag von 5.452.476,58 € erneut ausgesetzt (zuletzt 2018). Für weiter Forderungen aus den Gewerbesteuer-veranlagungen 2011, 2012, 2014 wurden vom Finanzamt ebenfalls die Aussetzung der Vollziehung gewährt. Dieser Betrag beläuft sich auf insgesamt 6.543.315,60 €. Somit ergibt sich ein Gesamtbetrag von 11.995.792,18 € zum 31.12.2021.
Die Zinsen u. ähnliche Aufwendungen haben sich gegenüber dem Ansatz um 23.771,32 € erhöht und liegen bei 139.604,32 €. Beim Aufwand des Geldverkehrs ergibt sich aufgrund der erhobenen Verwahrgebühren oder auch neu eingeführten Transaktionsgebühren der verschiedenen Banken ein Mehraufwand von 25.707,83 €.
Ferner hatte man sich bereits im Jahr 2020 dazu entschlossen, fünf Darlehen bei der L-Bank B.-W. mit einer Restschuld von insgesamt 1.562.040,00 € aufgrund des Auslaufens der Zinsbindung zum 16.05.2020 zu tilgen. Dies erfolgt nicht zuletzt aufgrund der guten Liquiditätslage der Gemeinde. Hierdurch ergab sich auch im Jahr 2021 Einsparung bei den Zinsaufwendungen an Kreditinstitute.
Die Transferaufwendungen sanken gegenüber den Haushaltsplanansätzen 2021 um 1.463.051,28 € auf insgesamt 21.536.200,72 € (VJ: 20.711.048,01 €). Ursächlich hierfür waren die Zuschüsse an den übrigen Bereich, welche im Wesentlichen die Betriebskostenzuschüsse an die Kindergartenträger umfassen. Die Aufwendungen in diesem Bereich sind mit 5.722.151,30 € rund 1.259.165,70 € geringer ausgefallen als geplant. Bei der Gewerbesteuerumlage ergab sich gegenüber der Planung (460.000,00 €) ein Mehraufwand von 309.929,60 € auf Grund der höheren Gewerbesteuereinzahlungen. Insgesamt wurden hier 769.929,60 € aufgewendet.
Die allgemeinen Umlage an Zweckverbände (Ansatz 2021 1.889.855,00 €) entwickelte sich mit Gesamtaufwendungen von 1.830.785,15 € etwas besser als erwartet. Insgesamt entspricht dies einem Minderaufwand von 59.069,85 €.
Bei der FAG-Umlage die an das Land entrichtet wird, ist man von Aufwendungen i. H. v. 5.560.000,00€ im Ansatz 2021 ausgegangen. Tatsächlich mussten für das Jahr 2021 5.501.198,70 € aufgewendet werden. Dies entspricht einem Minderaufwand von 58.801,30 €.
Bei der Kreisumlage liegt man im Jahr 2021 mit 347.359,03 € unter dem prognostizierten Ansatz. Im Vergleich zum Ansatz von 7.325.000,00 € schloss man das Rechnungsjahr 2021 mit Aufwendungen von 6.977.640,97 € ab. Die Verringerung ist darauf zurück zu führen, dass man bei den Planungen noch mit einer Kreisumlage von 31 % statt 28,5% gerechnet hatte.
Bei den sonstigen ordentlichen Aufwendungen hatte man im Ansatz für das Jahr 2021 mit Aufwendungen von 2.389.083,14 € gerechnet. Benötigt wurden letztlich Mittel in Höhe von 1.807.566,59 €, was einem Minderaufwand von 581.516,55 € entspricht. Für Aufwendungen für Umlegungsverfahren von Baugebieten waren hier 500.000 € veranschlagt. Da die Umlegungen jedoch nicht so schnell voran schreiten wie erwartet, ergab sich hier kein Mittelabfluss. Minderaufwendungen ergaben sich auch im Bereich der Aufwendungen für die Schülerbeförderung (-59.462,00 €).
3. Entwicklung der wichtigsten Positionen für das Jahr 2021
3.1 Ergebnis 2021
Für die Gemeinde Karlsbad fiel das Jahr 2021 besser aus, als zunächst prognostiziert wurde. Zum Bilanzstichtag 31.12.2021 ergibt sich ein positives ordentliche Ergebnis von 3.290.848,06 €. Bei der Planung war man hier noch von einem negativen Ergebnis in Höhe von 5.407.668,14 € ausgegangen. Insgesamt betrachtet schloss das Jahr 2021 beim ordentlichen Ergebnis mit einem deutlich positiveren Ergebnis, nämlich um 8.698.516,20 € besser ab als ursprünglich geplant.
Gesamt gesehen flossen dem Ergebnishaushalt im Jahr 2021 17.595.414,92 € an Mehrerträge zu.
Auf der Aufwandsseite ergeben sich Mehraufwendungen von 9.434.437,90 € gegenüber dem geplanten Ansatz.
3.2 Liquide Mittel 2021
Die Finanzrechnung schließt mit einem Endbestand an Zahlungsmitteln am Ende des Jahres 2021 i. H. v. 15.969.998,41 € ab (VJ 14.944.810,33 €), was einer Erhöhung von 1.025.188,08 € entspricht.
4.4 Gewerbesteuer
Im Jahr 2021 hat sich das Gewerbesteueraufkommen der Kommunen in Baden-Württemberg nicht nur stabilisiert, sondern liegt sogar mit 7,6 Mrd. € netto deutlich über dem Vor-Corona-Niveau von 2019 (6,5 Mrd. €). Gegenüber 2020 bedeutet dies netto sogar einen Zuwachs von 16,9 % oder 1,8 Mrd. €.
Auch bei der Gemeinde Karlsbad hat sich dieser Trend im Jahr 2021 bestätigt und es konnte einen Mehrertrag gegenüber den Planungen erzielt werden. Dies lieg vor allem daran, dass die Entwicklung des Gewerbesteueraufkommens seit jeher regional, örtlich und auf Wirtschaftsbereiche bezogen sehr unterschiedlich verläuft. Daher gibt es unter den Städten und Gemeinden stets „Gewinner und Verlierer“.
Die Gemeinde Karlsbad hatte die Gewerbesteuer mit 4.500.000,00 € im Haushaltsplan für das Jahr 2021 veranschlagt. Tatsächlich flossen jedoch 12.857.048,50 € an Erträgen zu. Dies entspricht einem Mehrertrag von 8.357.048,50 €. Hierin enthalten ist jedoch, wie bereits eingehen erwähnt ein Betrag von 5.400.594,88 €, welche aufgrund der Aussetzung der Vollziehung durch das Finanzamt im Jahr 2021 gleichzeitig Niedergeschlagen wurde. Dies erfolgt auf der Aufwandsseite im Bereich AfA auf Forderungen wegen Uneinbringlichkeit. Somit ist weder der Ertrag noch der Aufwand zahlungswirksam (Finanzrechnung). Abzüglich dieses Betrags ergibt sich somit ein Ertrag aus der Gewerbesteuer von 7.456.453,62 €. Dies sind immerhin noch 2.956.453,62 € mehr als ursprünglich veranschlagt. Der tatsächliche Geldzufluss in der Finanzrechnung liegt bei 7.603.383,99 €. Dies liegt daran, dass der tatsächliche Geldfluss, welcher in der Finanzrechnung dargestellt ist, jahresübergreifend vom den Ertragsbuchungen in der Ergebnisrechnung abweichen kann
Der Gewerbesteuerumlagesatz (Vervielfältiger) beträgt im Jahr 2021 weiterhin 35,00 %. Die Gewerbesteuerumlage berechnet sich, indem das Ist-Aufkommen der Gewerbesteuer (die tatsächlichen kassenwirksamen Einzahlungen) einer Gemeinde durch den für das Erhebungsjahr festgesetzten Hebesatz geteilt wird und dieser Betrag danach mit dem Vervielfältiger (Umlagesatz) multipliziert wird.
Im Ansatz für das Jahr 2021 war man hier von 460.000,00 Euro ausgegangen. Durch die Mehrerträge und die damit verbunden Mehreinzahlungen bei der Gewerbesteuer erhöht sich auch die Gewerbesteuerumlage. Das Ist-Aufkommen der Gewerbesteuer liegt im Jahr 2021 wie oben bereits erwähnt bei 7.603.383,99 €. Demnach ergibt sich bei der Gewerbesteuerumlage ein Mehraufwand von 309.929,60 € im Jahr 2021.
4.5 Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen (Verschuldung)
Die Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen der Gemeinde Karlsbad haben sich im Haushaltsjahr 2021 wie folgt entwickelt:
Die Gemeinde Karlsbad hat Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen zum 31.12.2021 in Höhe von 3.796.832,93 €. An Tilgungsleistungen für bestehende Kredite mussten im Jahr 2021 265.500,03 € aufgewendet werden. Bereits im Jahr 2020 konnten fünf Darlehen bei der L-Bank B.-W. mit einer Restschuld von insgesamt 1.562.040,00 € aufgrund des Auslaufens der Zinsbindung zum 16.05.2020 getilgt werden. Dies erfolgt nicht zuletzt aufgrund der guten Liquiditätslage der Gemeinde. Die Zinsaufwendungen beliefen sich 2021 insgesamt auf 109.896,49 €.
Damit liegt die Gesamtverschuldung zum Ende des Jahres 2021 bezogen auf die jeweilige Einwohnerzahl des FAG zum 30.06.2021 (15.963) bei 237,85 € je Einwohner. Der Landesschnitt liegt hierbei bei den Kernhaushalten mit Eigenbetrieben bei 1.136 €/EW1). Bezogen auf die Kernhaushalte liegt dieser bei 486,76 €/EW.
5. Investitionen 2021
Größere Investitionen:
Generalsanierung Schulzentrum
Die Maßnahme mit einem Gesamtvolumen von rund 18 Mio. Euro wird die Gemeinde auch in den kommenden Jahren beschäftigen. Im Jahr 2021 wurden Auszahlungen über 2.436.915,28 € geleistet.
Breitbandverkabelung Karlsbad
Der Breitbandausbau schreitet kontinuierlich voran. Hier wurden im Jahr 2020 insgesamt Auszahlungen von 1.417.745,57 € getätigt.
Erneuerung Bodenfilter Gewerbegebiet Ittersbach
Für diese Maßnahme wurden in 2021 Restzahlungen über 531.315,14 € geleistet. Die Maßnahme wurde Ende 2020 fertiggestellt
Digitalisierung Schulen
Aufgrund der Corona-Pandemie wurde die Digitalisierung an den Schulen zügig vorangetrieben im Jahr 2021- Hier wurden Aufzahlungen von 580.319,43 € getätigt.
Neubau Feuerwehrhaus Ittersbach
Der Neubau des Feuerwehrhauses im Industriegebiet Karlsbad-Ittersbach konnte zum Ende des Jahres 2020 eingeweiht werden. Insgesamt wurden noch Restzahlungen über 367.608,92 € im Jahr 2021 geleistet.
Straße zum Wiesengrund (Ittersbach) Oberfläche, Kanal, Wasser
Die Sanierung der Straße zum Wiesengrund konnte ebenfalls bereits im Jahr 2020 beendet werden. Auszahlungen ergaben sich im Jahr 2021 noch in Höhe von 338.118,72 €.
Generalsanierung St. Babara Straße
Mit dieser Maßnahme wurde im Jahr 2021 begonnen und es wurden Auszahlungen von 282.884,49 € getätigt. Die Fertigstellung soll im Jahr 2022 erfolgen. Hier wird dann auch der Großteil der Auszahlungen erfolgen.
Auftragsvergabe zum Neubau der Aussegnungshalle auf dem Friedhof in Karlsbad-Langensteinbach
Der Gemeinderat vergab einstimmig einen Auftrag für die Garten- und Landschaftsbauarbeiten. Bürgermeister Jens Timm freute sich über die Anzahl der eingegangenen Angebote und das zumindest in diesem Bereich bei einer zeitlich gut geplanten Ausschreibung auch das Interesse der Firmen für eine Ausführung gegeben ist. Von einer Entspannung der allgemein schwierigen Marktsituation könne aber noch nicht die Rede sein. Nachdem die Arbeiten in der Arbeitsgruppe Aussegnungshalle ausführlich vorgestellt worden sind, wurde die Ausschreibung mit den dort getroffenen Anregungen vorgenommen. Mit einer Summe von ca. 257.790 € gehen die Arbeiten an den preisgünstigsten Bieter, die Firma Westenfelder Garten- und Landschaftsbau GmbH, Eggenstein-Leopoldshafen. Zur Kenntnis nahm der Gemeinderat ferner die in der Beschlussvorlage dargestellten Mehrkosten von 34.600 €. Ortsbaumeister Ronald Knackfuß erläuterte u.a., dass die Außenarbeiten so früh wie möglich (witterungsbedingt) starten sollen. Geplant sei, den Bau im April fertigzustellen. Das Ausschreibungsergebnis sei sehr passend. Bei den höheren Kosten müsse man die allgemeine Kostenentwicklung im Bausektor berücksichtigen sowie die zeitlich zurückliegende Kostenschätzung. Die Kostenberechnung des Architekturbüros Adler+Retzbach vom Juli 2021 für diese Arbeiten betrugen 223.125 € brutto. Für die gesamte Baumaßnahme betragen momentan die Mehrkosten ca. 107.000 €.
Überplanmäßige Ausgaben für sanierte St.-Barbara-Straße genehmigt
Der Gemeinderat genehmigte überplanmäßige Ausgabe in Höhe von ca. 65.000 € für die Schlusszahlung der Arbeiten im Tief- und Straßenbau (41.006,18 €), sowie der Honorarschlussrechnungen (23.217,65 €) zur Sanierung der St. Barbara-Straße in Karlsbad-Langensteinbach.
Dank für Arbeit im Gremium
Bürgermeister Jens Timm bedankte sich beim Gemeinderat für dessen gute und konstruktive Arbeit und Zusammenarbeit. Es sei wiederum ein arbeitsintensives und von zahlreichen Beratungen und Diskussionen begleitetes, sehr umfangreiches Jahr gewesen. Er bedankte sich ferner bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für deren geleistetes Arbeitspensum. Dafür habe er hohen Respekt.
GR Günter Sing (CDU) sprach für den Gemeinderat an BM Timm und die Verwaltung seinen Dank aus. In Anbetracht der vielen Sonderaufgaben und widrigen Verhältnisse sei es gelungen, die Themen durch eine vertrauensvolle und gute Zusammenarbeit zu lösen. Dafür gebühre sehr viel Dank.
Hintergrundinformationen
Ausführliche Informationen zu den Tagesordnungspunkten mit der Vorlage finden Sie im Ratsinformationssystem der Gemeinde Karlsbad unter folgendem Link:
https://session.karlsbad.de/sessionnet_bi/si0057.asp?__ksinr=2646