Allgemeines
Behandlung von Brennholz
Lufttrockenes Holz (20 % Feuchte) hat einen etwa doppelt so hohen Heizwert wie frisch eingeschlagenes. So ist es möglich mit 1 Ster Schichtholz je nach Wirkungsgrad der Feuerung etwa 160 – 180 l Heizöl zu ersetzen. Das Holzlager sollte den Brennstoff vor Regen schützen, aber eine gute Luftzirkulation gewährleisten. Kleine Scheite trocknen schneller, bieten dem Feuer eine größere Angriffsfläche und entzünden sich besser als grobes Material. Bei trockenem Brennstoff sind zudem Probleme wie Nachbarschaftsbelästigung oder Glanzrußbildung nahezu auszuschließen. Holz ist eine echte Alternative zu anderen Brennstoffen sowohl aus ökologischer wie auch ökonomischer Hinsicht.
Motorsägenkurse
Aufgrund der hohen Unfallgefahr bei Motorsägenarbeiten ist es notwendig die Sachkunde beim Umgang mit der Motorsäge nachzuweisen. Dafür ist ein zweitägiger Motorsägenkurs notwendig.
Hier werden neben der sachgemäßen Handhabung auch die Wartung und Pflege der Maschinen geschult.
Holzdiebstahl
Leider kommt es immer wieder zum Diebstahl von aufgearbeitetem, im Wald zwischengelagerten Brennholz. Deshalb ist es ratsam nach Aufarbeitung das Holz möglichst schnell abzufahren.
Wichtig!!!
Im Falle eines Unfalles bitte die Notrufnummer 112 benutzen.
Brennholzbestellung 2024/2025 für die Bürger der Gemeinde Karlsbad
Die Holzeinschlagsaison 2024/2025 hat begonnen. Deshalb ist es notwendig zeitnah den Brennholzbedarf zu ermitteln. Die Brennholzbestellung erfolgt schriftlich über die jeweiligen Ortsverwaltungen oder das Bürgerbüro. Dort erhalten sie das entsprechende Bestellformular (nur Brennholz).
Ferner besteht auch die Möglichkeit das Bestellformular direkt im Internet auszufüllen unter:
www.karlsbad.de/website/de/rathaus/behoerden/forstamt
Hier geht´s zum Bestellformular
Der Vordruck kann dann per E-Mail (unterschrieben und eingescannt) an susanne.wrazidlo@karlsbad.de gesendet werden. Auch das Senden per Fax an 07202/9304-1614 ist möglich.
Das Bestellformular verweist auf die allgemeinen Geschäftsbedingungendes Landkreises Karlsruhe, Forstamt - Holzverkaufsstelle für den Verkauf von Brennholz aus dem Gemeindewald. Die AGB-Brh bzw. AGB-Fl werden vom Käufer bei der Bestellung schriftlich anerkannt. Dieses Vorgehen ist aus Gründen der Rechtssicherheit und der PEFC Zertifizierung des Gemeindewalds erforderlich. Deshalb müssen auch von den Käufern bei Schlagraumversteigerungen Bestellvordrucke ausgefüllt werden.
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Information zum Datenschutz nach §13 DSGVO sind ebenfalls auf der Homepage der Gemeinde über oben genannten Link abrufbar.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Frau Wrazidlo vom Rechnungsamt (Tel. 07202 9304-614).
Die Vergabe der einzelnen Lose erfolgt durch den Revierleiter an Versteigerungsterminen oder freihändig.
Liegende Schlagraumlose aus planmäßigen Hieben werden versteigert. Die Versteigerungstermine werden rechtzeitig im Gemeindeblatt veröffentlicht.
Stehende Schlagraumlose, hierbitten wirum kurze Bedarfsmeldung, telefonisch oder per Mail. (kein Bestellformular notwendig)
Bei Brennholz in langer Form (Polterholz) werden mehrere Stämme an einem befahrbaren Weg seitlich abgelegt und vermessen. Durch die ganzen Stämme können Differenzen zu Ihrer bestellten Menge auftreten. Dieses wird wie bisher zum Festpreis abgegeben.
Preise für Brennholz Einschlagsaison 2024/2025:
Brennholz lang:
80 Euro pro Festmeter (55,94 Euro pro Raummeter)
Mengenumrechnung auf Festmeter (Fm):
1 Fm (Festmeter) = 1,43 Rm (Raummeter)
Schlagraum:
Preise ja nach Holzart, Holzmenge und Gelände, ab 10 Euro aufwärts.
Die Bestellung ist verbindlich! Wir bitten Sie den Brennholzbedarf zu melden.
Sollten die gesamten Bestellungen den planmäßigen Brennholzeinschlag übersteigen, werden seitens der Gemeinde Kappungen der bestellten Mengen durchgeführt. Die Zuteilung der Bestellungen erfolgt bis April 2025. Wir bitten von vorzeitigen Rückfragen abzusehen.
Bestellschluss ist der 10. Oktober 2024
Spätere Bestellungen werden nicht mehr bedient
Achtung! Sofern Sie noch keinen Motorsägenkurs nachgewiesen haben, bitte bei der Bestellung Teilnahmebescheinigung beifügen.
Bitte beachten Sie: Ab dem Jahr 2023 muss die Gemeinde Karlsbad für die Holzbestellungen die Vordrucke des Landkreises Karlsruhe verwenden. Die Bestellung gilt aber selbstverständlich nur für den Karlsbader Gemeindewald.