Karlsbader Mitteilungsblatt

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Winterdienstbereitschaft hergestellt

08.12.2020 – 28.02.2021

Technischer Dienst der Gemeinde in Sachen Winterdienst gut vorbereitet

Mit den ersten Minusgraden ist das Thema Winter auch in der Bevölkerung präsent. Wie in den Vorjahren ist auch der Technische Dienst der Gemeinde bereits entsprechend auf Winterdiensteinsätze vorbereitet. Durch organisatorische Maßnahmen und ein spezifisches Hygienekonzept beim TD kann auch ein Winterdienst in Coronazeiten gewährleistet werden. Die Räum- und Streufahrzeuge stehen einsatzbereit im Bauhof und auch die Streusalzlager sind mit rund 150 Tonnen gut gefüllt. Eingespielt ist auch die Steuerung des Winterdienstes über detaillierte Wetterprognosen des Deutschen Wetterdienstes. Trotzdem werden die Straßenverhältnisse durch Streckenfahrten des Einsatzleiters frühmorgens ab 3:00 Uhr persönlich kontrolliert und telefonisch die Mitarbeiter alarmiert. Der räumliche Einsatz des Winterdienstes ist durch den Räum- und Streuplan geregelt und erstreckt sich auf alle Ortsteile innerhalb der Wohnbebauung!

Wie läuft der Winterdienst ab?

Die  in Karlsbad zu bedienenden Strecken werden auch in diesem Jahr nach einer Prioritätenliste  befahren. Bei den Fuß- und Gehwegen, für die der Winterdienst der Gemeinde Karlsbad zuständig ist, gelten die gleichen Prioritäten. Dadurch gewährleisten die Mitarbeiter des Technischen Dienstes, dass bis zum Beginn des Berufsverkehrs alle im Räum- und Streuplan enthaltenen Strecken abgearbeitet sind. Der Winterdienst der Gemeinde wird in allen fünf Ortsteilen ausschließlich durch Mitarbeiter des technischen Dienstes geleistet. Es sind sechs Fahrzeuge mit Räumschilden und Streueinrichtungen im Einsatz. Außerdem arbeiten drei Teams  mit jeweils drei Mann auf Wegen und Plätzen mit Salz und Schneeschippen. Das betreute Straßen- und Wegenetz weist eine Länge von circa 65 Kilometern auf. Hinzu kommen noch die Gehwege an Gemeindegebäuden und Bushaltestellen.

Bürgerinnen und Bürger sind gefragt

Ohne die Mitarbeit der Bevölkerung kann auch eine gut vorbereitete und entsprechend ausgerüstete Winterdienstmannschaft  nicht reibungslos arbeiten. Hier sind insbesondere die Autofahrer gefordert. Immer wieder kommt es vor, dass Straßen nicht oder nur teilweise geräumt werden konnten, da parkende Fahrzeuge die Durchfahrt versperren. In einer solchen Situation  müssen die Einsatzfahrzeuge unverrichteter Dinge wieder abziehen. Die Gedankenlosigkeit einiger weniger Bürger wird so zum Ärgernis für Viele. Ein Räumfahrzeug benötigt eine Durchfahrtsbreite von ca. 3,50 Metern  zum Räumen der Fahrbahn inklusive Schneeablagefläche am Fahrbahnrand.

Was beinhaltet die sogenannte Räum- und Streupflicht?

Mit den ersten Schneefällen erreichen die Gemeinde Karlsbad auch immer wieder Fragen von Bürgern bezüglich der Räum- und Streupflicht. Hier eine kleine Auswahl der am häufigsten gestellten Fragen: Wer ist zum Schneeräumen verpflichtet? Alle Eigentümer und Besitzer von Grundstücken, die an einer Straße liegen, oder von ihr eine Zufahrt oder Zugang haben. Was muss ich räumen? Gehwege, die dem öffentlichen Fußgängerverkehr gewidmet sind. Falls kein Gehweg vorhanden ist, dann ersatzweise eine 1m breite Fläche am Fahrbahnrand. Wo kann ich den Schnee lagern? Der Schnee darf nicht auf die Fahrbahn geworfen werden. Er darf an dem Rand der Fahrbahnfläche gelagert werden.

Wann muss ich Schnee räumen? Die Gehwege müssen bis 7.00 Uhr geräumt und gestreut sein und danach kontrolliert und gegebenenfalls wiederholt von Eis und Schnee befreit werden. Die Räum- und Streupflicht endet um 22.00 Uhr. Verstöße gegen die Räum- und Streupflicht stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können mit einer Geldbuße geahndet werden. Die Räum- und Streusatzung ist auf der Homepage der Gemeinde Karlsbad einsehbar: https://www.karlsbad.de/resources/ecics_135.pdf

Archivbild Gemeinde Karlsbad – Winterdienstfahrzeug vor dem Salzbehälter.