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Videoformat soll als zusätzliche Möglichkeit für Gremiensitzungen kommen

09.02.2021 – 24.02.2021

Letzte Sitzung des Gemeinderates im Jahr 2020

Schrittweise soll es weitergehen beim Einrichten eines Videoformates für Gremiensitzungen. Der Gemeinderat nahm in der Dezembersitzung von den Planungen Kenntnis. Dazu gehören unter anderem eine entsprechende Formulierung in der Hauptsatzung, das Beschaffen von Hard- und Sofware, das Umrüsten der Sitzungstechnik im Bürgersaal, Tests und mehr. Hauptamtsleiter Benedikt Kleiner erläuterte den Gemeinderäten die Hintergründe zu dem Thema. Er betonte,  dass Videositzungen eine zusätzliche Option seien und diese vor allem auch praktisch und technisch funktionieren müssten. Primär gehe die Gemeindeordnung von Präsenzsitzungen aus. Unabhängig von der derzeitigen Pandemiesituation mache es Sinn, diese Möglichkeit technisch und organisatorisch in Angriff zu nehmen und in der Hauptsatzung zu verankern. Ganz bedeutende Punkte seien die Übertragung in einen öffentlichen Raum sowie die technische Infrastruktur. Momentan gebe es hier Lieferverzögerungen. Man wolle im Ältestenrat im ersten Quartal über das Thema diskutieren, die technischen Voraussetzungen prüfen und dann die Vorhaben schrittweise umsetzen. Allerdings müsse vorher die Machbarkeit gegeben sein und auch zusätzlich die Technik stehen. Rein rechtlich könnten Videositzungen bei Gegenständen einfacher Art durchgeführt werden. Diese Möglichkeit gebe es bisher schon im schriftlichen oder elektronischen Verfahren.  Bei allen anderen Beratungsgegenständen dürfe die Sitzung (nur) dann als Videokonferenz oder in vergleichbarer Weise durchgeführt werden, wenn die (Präsenz)Sitzung andernfalls aus schwerwiegenden Gründen nicht ordnungsgemäß durchgeführt werden könnte. Vor dem Hintergrund der aktuellen Situation der Corona-Pandemie könnten insbesondere Gründe des Seuchenschutzes in Betracht kommen. Über das Vorliegen schwerwiegender Gründe und damit über die Einberufung einer Sitzung als Videokonferenz entscheide der Bürgermeister als Vorsitzender im Rahmen seiner Einberufungskompetenz. Das Innenministerium emfehle u.a., sich vorher mit dem Ältestenrat hierüber abstimmen. Der Öffentlichkeits-grundsatz nach § 35 GemO sei zu beachten. Er ist durch zeitgleiche Übertragung von Bild und Ton in einen für die Öffentlichkeit zugänglichen Raum zu gewährleisten. GR Andreas Hartmann (Bündnis 90/Grüne) bewertete es als sehr gut, in diese Richtung zu gehen. Auch eine virtuelle Bürgerbeteiligung solle eingeplant werden. GR Norbert Ried (CDU) wollte wissen, ob man sich alternativ auch externer Technik statt eigener Technik bedienen könne. Dies verneinte Bürgermeister Jens Timm. Kleiner sagte, dass momentan eine Videoübertragung noch nicht möglich sei.

Hintergrundinformationen

Ausführliche Informationen zu dem Tagesordnungspunkt mit der Vorlage findet man im Ratsinformationssystem der Gemeinde Karlsbad unter folgendem Link: https://session.karlsbad.de/sessionnet_bi/to0040.asp?__ksinr=2497

Der Gemeinderat soll in Zukunft auch als Videoformat tagen können. 2020 wurden die Tagungen Corona-bedingt in die Schelmenbuschhalle verlegt. Foto: Archiv Gemeinde Karlsbad