Gedenk- und Erholungsflächen sorgsam behandeln
Karlsbad hat sechs dezentrale Friedhöfe. Neben ihrem eigentlichen Zweck üben sie auch Funktionen für die Naherholung aus. Ein kleiner Spaziergang in der Mittagspause auf einem Friedhof hat durchaus entspannende Wirkung. Doch ohne ein gedeihliches Miteinander aller Friedhofsbesucherinnen und Friedhofsbesucher kann dies nicht gelingen. Daher sind in der Friedhofssatzung im Abschnitt „Verhalten auf dem Friedhof“ die Regeln hierfür formuliert. Leider kommt es immer wieder zu Verstößen. Die Friedhofsverwaltung weist daher nochmals auf folgende Punkte hin: Wiederholt kommt vor, dass Privat-PKW unzulässigerweise in die Friedhöfe hineinfahren. Das Befahren der Wege mit Fahrzeugen aller Art ist ohne Genehmigung der Friedhofsverwaltung verboten und wird zur Anzeige gebracht. Eine Ausnahme stellen Kinderwagen und Rollstühle dar. Unschön ist ferner, wenn Mischmüll oftmals in den Behältern für Pflanzabfälle landet. Es ist verboten, privaten Müll auf dem Friedhof zu entsorgen. Außerdem kann nur vernünftig getrennter Friedhofsmüll auch sinnvoll weiterverwertet oder entsorgt werden. So verständlich es ist, Trauer zu zeigen und damit auch den Tod zu verarbeiten, so klar ist allerdings auch, dass dies nicht auf alle Arten geschehen kann. Grabschmuck ist nicht zulässig auf Rasengräbern, bei den Urnenkammern und Urnengemeinschaftsgräbern. Dieser wird von der Gemeinde entfernt. Hier geht es zu den Regelungen der Friedhofssatzung: https://www.karlsbad.de/resources/ecics_4176.pdf
Damit Friedhöfe so aussehen und auch als besondere Orte erhalten bleiben ist es wichtig, Spielregeln einzuhalten. Foto: Archiv Gemeinde Karlsbad
Unzulässiger Grabschmuck
Mischabfall in Grünabfallbehälter
Abfall bitte nicht so entsorgen. Fotos: Gemeinde Karlsbad