Karlsbader Mitteilungsblatt

ARCHIV: Amtliche Bekanntmachungen

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Bekanntmachung

06.04.2021 – 24.05.2021

Planfeststellungsverfahren nach dem Bundesfernstraßengesetz (FStrG) für den Bau einer Grünbrücke Mutschelbach über die Autobahn BAB A 8 zwischen den Anschlussstellen Karlsbad und Pforzheim-West

Online-Konsultation anstelle eines Erörterungstermins

Gemäß § 5 Abs. 3 S. 2 des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz – PlanSiG) i.V.m. § 73 Abs. 6 S. 2 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) ergeht Folgendes:

1. Im Zuge der COVID-19-Pandemie wird das Regierungspräsidium Karlsruhe als Planfeststellungsbehörde die rechtzeitig gegen den Plan erhobenen Einwendungen, die rechtzeitig abgegebenen Stellungnahmen der anerkannten Vereinigungen und Äußerungen sowie die Stellungnahmen der Behörden zum Plan mit dem Träger des Vorhabens, den Behörden, den Betroffenen sowie denjenigen, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben, im Rahmen einer Online-Konsultation behandeln.

2. Die Durchführung der Online-Konsultation ist gemäß § 5 Abs. 1, Abs. 4, § 1 Nr. 17 PlanSiG i.V.m § 17a FStrG zulässig.

3. Die Behörden, der Träger des Vorhabens und diejenigen, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben, werden von der Online-Konsultation individuell benachrichtigt.

4. Den zur Teilnahme Berechtigten werden die sonst im Erörterungstermin zu behan-delnden Informationen in der Zeit vom 26. April 2021 bis zum 24. Mai 2021 über eine Cloud der IT Baden-Württemberg (BITBW) zugänglich gemacht. Ihnen wird Gelegenheit gegeben, sich bis einschließlich 24. Mai 2021 schriftlich oder elektronisch (per E-Mail) dazu zu äußern (§ 5 Abs. 4 S. 1 und 2 PlanSiG).

5. Zur Teilnahme berechtigt sind neben den unter Nr. 3 genannten Stellen auch sonstige Betroffene, deren Belange durch das Vorhaben berührt werden. Diese können beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Referat 17 Recht, Planfeststellung, Schlossplatz 1-3, 76131 Karlsruhe; E-Mail: Ute.Schmied@rpk.bwl.de rechtzeitig vor Ende der Äußerungsfrist schriftlich oder per E-Mail den Zugang zur Online-Konsultation beantragen.

6. Mit der Möglichkeit zur erneuten Äußerung im Rahmen der Online-Konsultation wird keine neue, zusätzliche Einwendungsmöglichkeit eröffnet. Die Regelungen über die Online-Konsultation lassen einen bereits eingetretenen Ausschluss von Einwendungen unberührt (§ 5 Abs. 4 S. 4 PlanSiG).

7. Der Inhalt dieser Bekanntmachung sowie weitere Informationen zur Planung sind in Kürze auch auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Karlsruhe „www.rp-karlsruhe.de" unter „Über uns / Abteilung 1 / Referat 17 – Recht, Planfeststellung / Aktuelle Planfeststellungsverfahren" abrufbar.

Zur Verarbeitung personenbezogener Daten wird auf die Datenschutzerklärung verwiesen. Diese kann auf der Internetseite https://rp.baden-wuerttemberg.de/daten-schutzerklaerungen-der-regierungspraesidien-b-w/ unter dem Stichwort „24-01SFT_17-01K: Planfeststellung" abgerufen werden. Auf Wunsch werden diese Informationen vom Regierungspräsidium Karlsruhe in Papierform versandt.

Regierungspräsidium Karlsruhe

Planfeststellungsbehörde