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Geflügelpest und Afrikanische Schweinepest bestimmte das Geschehen

20.04.2021 – 09.05.2021

Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung legt Jahresbericht Tiergesundheit 2020 vor

Seit einigen Jahren ist die Afrikanische Schweinepest in Europa auf dem Vormarsch. Seit September 2020 breitet sich die anzeigepflichtige Tierseuche, von der Haus- und Wildschweine betroffen sind, auch in Deutschland aus: Bis heute wurde das Virus bei rund 950 Wildschweinen in Brandenburg und Sachsen an der deutsch-polnischen Grenze nachgewiesen. Fälle bei Hausschweinen sind bislang nicht bekannt. Das größte Risiko für eine Ausbreitung in weitere Teile Deutschlands besteht durch den Reiseverkehr in Zusammenhang mit menschlichem Fehlverhalten, beispielsweise wenn nicht ausreichend erhitztes Fleisch oder Fleischerzeugnisse, die das Virus enthalten, weggeworfen und von Wildschweinen aufgenommen werden. „Die Virusinfektion verläuft bei Schweinen fast immer tödlich, ist jedoch für den Menschen und andere Haustierarten ungefährlich“, erläutert Dr. Sebastian Felkel, Abteilungsleiter Tiergesundheit.

Im Rahmen des Monitorings wurden im Landkreis Karlsruhe im vergangenen Jahr 84 Wildschweine aus der regulären Jagdstrecke auf die Afrikanische Schweinepest untersucht. Zusätzlich wurden 38 Stücke Unfallwild beprobt. Weiterhin konnten durch das Veterinäramt zwei Tierkörper von gemeldetem Fallwild geborgen und dem Chemischen und Veterinäruntersuchungsamt Karlsruhe zur Abklärung übergeben werden. Alle Untersuchungen verliefen mit negativem Ergebnis. Dies geht aus dem Jahresbericht Tiergesundheit 2020 hervor, den das Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung aktuell vorlegte.

Insgesamt existieren im Landkreis Karlsruhe rund 110 Haltungen von Hausschweinen mit knapp 3.500 Tieren. Dabei stehen insbesondere die Freiland- und Auslaufhaltungen im Fokus, bei denen durch entsprechende Einfriedungen ein Kontakt zu Wildschweinen zu verhindern ist. Derzeit gibt es sieben genehmigte Freilandhaltungen und elf angezeigte Auslaufhaltungen, die jährlich kontrolliert und auf die Afrikanische Schweinepest untersucht werden. Die Tierhalter haben die Hausschweinebestände durch Biosicherheitsmaßnahmen, zum Beispiel Betretungsbeschränkungen, vor dem Eintrag des Virus zu schützen. Bei keiner der durchgeführten Untersuchungen wurde das Virus nachgewiesen.

Von der Geflügelpest, die durch die Einschleppung aus Nordrhein-Westfalen  in mehreren Stadt- und Landkreisen in Baden-Württemberg ausgebrochen ist,  war bzw. ist der Landkreis Karlsruhe weder im Bereich des Hausgeflügels noch im Bereich der Wildvögel betroffen. Stichprobenartige Untersuchungen verliefen  mit negativem Ergebnis.

Auch im Bereich der Geflügelhaltungen sind Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten. Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz hat eine Allgemeinverfügung erlassen, durch die seit dem 17. April der Handel von Geflügel über das Reisegewerbe nur noch möglich ist, wenn die Tiere längstens vier Tage vor der Abgabe auf Geflügelpest untersucht wurden.

Das Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung weist darauf hin, dass nach der Viehverkehrs-Verordnung grundsätzlich jede Haltung von Nutztieren, hierunter fallen Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Einhufer, Hühner, Enten, Gänse, Fasane, Perlhühner, Rebhühner, Tauben, Truthühner, Wachteln, Laufvögel und Bienen, dem Veterinäramt vor Beginn der Tätigkeit anzuzeigen ist. Auch Änderungen sind unverzüglich mitzuteilen. Weiterhin besteht für Aquakulturbetriebe eine Registrierungspflicht nach der Fischseuchenverordnung. Der entsprechende Antrag kann auf der Homepage des Landratsamtes www.landkreis-karlsruhe.de unter Service & Verwaltung bei Anträge / Formulare / Informationsblätter in der Kategorie Tiergesundheit heruntergeladen werden. Für Fragen ist das Veterinäramt unter der Nummer 0721 936 – 83 020 telefonisch erreichbar.